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Digitale Plattformen: Bitkom kritisiert EU-Richtlinie zur Harmonisierung

Ob Fahrer von Lieferdiensten oder hochqualifizierte Softwareentwicklerinnen: Jobs und Tätigkeiten, die über eine digitale Plattform vermittelt werden, sollen in der EU künftig einheitlich behandelt werden, etwa bei der Frage, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung handelt. Eine entsprechende Richtlinie wurde vom EU-Parlament in der vergangenen Woche beschlossen. Nach Ansicht des Digitalverbands […]

von | 29.04.24

Nach Ansicht des Bitkom muss das nationale Umsetzungsgesetz in Deutschland präzise die Kriterien definieren, wann kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Foto: NicoElNino - stock-adobe.com
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Ob Fahrer von Lieferdiensten oder hochqualifizierte Softwareentwicklerinnen: Jobs und Tätigkeiten, die über eine digitale Plattform vermittelt werden, sollen in der EU künftig einheitlich behandelt werden, etwa bei der Frage, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung handelt. Eine entsprechende Richtlinie wurde vom EU-Parlament in der vergangenen Woche beschlossen. Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom wird das Ziel einer EU-weiten Harmonisierung mit der Richtlinie jedoch verfehlt.

Bitkom warnt vor einem Flickenteppich nationaler Regelungen

„EU-Parlament und Rat haben sich vor der umstrittenen und schwierigen Frage gedrückt, welche Indikatoren eine selbstständige von einer unselbstständigen Arbeit unterscheiden. Stattdessen sollen die einzelnen Mitgliedstaaten dies nun eigenständig definieren. Dadurch wird ein Flickenteppich nationaler Regelungen entstehen, der neue Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten schafft“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Auch das Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für plattformvermittelte Dienste zu gewährleisten, werde so nicht erreicht. „Bei einigen Cloud-Work-Plattformen werden Projekte häufig durch Plattformtätige aus unterschiedlichen Ländern durchgeführt. Für sie gelten künftig unterschiedliche Regeln und Kriterien. Statt einen europäischen digitalen Binnenmarkt zu entwickeln, schafft die EU Voraussetzungen für neue Grenzen in der digitalen Welt.“

Nach Ansicht des Bitkom muss das nationale Umsetzungsgesetz in Deutschland präzise die Kriterien definieren, wann kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dazu solle gehören, dass der Plattformtätige angebotene Aufgaben annehmen oder ablehnen darf, sich seine Arbeitszeit frei einteilt, auch Dritten einschließlich Konkurrenten seine Dienste anbieten darf und Subunternehmen einsetzen kann.

Digitale Plattformen: Fachkräftemangel verschärft Bedeutung

„Es muss außerdem weiter möglich sein, dass Plattformen ihren Plattformtätigen freiwillige Leistungen anbieten, um deren soziale Absicherung zu unterstützen, ohne dass dadurch die Plattformtätigen als abhängige Beschäftigten eingestuft werden“, so Rohleder. „In Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels spielen Plattformen eine immer wichtigere Rolle. Über sie können Geringqualifizierte ebenso wie Menschen mit hochspezialisierten Fähigkeiten unkompliziert und flexibel an Aufträge kommen. Plattformarbeit sollte nicht eingeschränkt werden. Plattform-Jobs sind niedrigschwellig zugänglich, flexibel in der Ausführung und bringen Angebot und Nachfrage ohne großen Aufwand und schnell zusammen.“

Diese Vorteile würden von vielen Plattformtätigen geschätzt, die selbstbestimmt arbeiten, sich ihre Jobs aussuchen und diese in ihr Alltagsleben integrieren können. In der Regel gehe es um eine Nebenverdienstmöglichkeit, etwa für Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder Menschen in Teilzeitbeschäftigung.

Bitkom merkt darüber hinaus an, dass die Definition von Arbeitsplattformen präzisiert werden müsse. Ansonsten könnten auch Online-Anwendungen darunter fallen, die mit Plattformarbeit nichts zu tun haben, etwa Kunden-Hotlines oder Ticketing-Systeme für den IT-Support.

Weitere Informationen gibt es unter www.bitkom.org.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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