Am 25. Mai 2022 lädt die ZVEI-Akademie zum zweiten Mal zu dem Online-Seminar „IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – Was ändert sich für Ihr Unternehmen?“ ein. Im Fokus steht: Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und die darin enthaltenen Änderungen am Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Im Seminar werden die neuen Vorgaben erläutert und die Folgen für unmittelbar sowie mittelbar betroffene Unternehmen dargestellt. Ziel des Seminars: praxisgerechte Lösungen für die Umsetzung der Anforderungen aufzeigen.
Inhalte im Überblick:
Das Seminar richtet sich an leitende Mitarbeiter:innen, Unternehmensjuristen sowie -juristinnen und Mitarbeiter:innen aus der IT und IT-Security, die mit den rechtlichen Vorgaben und der Umsetzung von IT-Sicherheitsvorgaben befasst sind. Es werden folgende Themen behandelt:
Welche Anforderungen zur IT-Sicherheit galten bislang?
- Überblick zum IT-Sicherheitsgesetz „1.0“ (2015) und zur EU NIS-Richtlinie (2016)
- Bisherige Anforderungen für KRITIS-Betreiber und für Anbieter digitaler Dienste
Wesentliche Änderungen für KRITIS-Betreiber
- Erweiterung der KRITIS-Sektoren
- Neue und geänderte Pflichten für KRITIS-Betreiber
Regulierung von „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse“
- Welche Unternehmen sind (voraussichtlich) betroffen?
- Verantwortlichkeiten und Pflichten für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
- Auswirkungen für Auftragnehmer und Lieferanten
Regulierung „Kritischer Komponenten“
- Anforderungen an die Garantieerklärung des Herstellers
- Verfahren beim beabsichtigten Einsatz von Kritischen Komponenten
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des BSI
- Neue Kompetenzen des BSI
- Eingriffsbefugnisse des BSI
Umsetzung der Anforderungen im Unternehmen
- Unterscheidung nach mittelbarer und unmittelbarer Betroffenheit
- Security-Management im Unternehmen
Weitere Informationen zu dem Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.