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NAMUR-Empfehlung 130 neu erschienen

Die nachfolgende NAMUR-Empfehlung wurde veröffentlicht und kann ab sofort von der NAMUR-Geschäftsstelle bezogen werden: NE 130 Auswahl von Feldgeräten für PLT-Sicherheitseinrichtungen unter Berücksichtigung von Betriebsbewährung. Betriebsbewährung hat ihre Historie in der Legitimierung der Nutzung von Geräten in PLT-Sicherheitseinrichtungen, die nicht den Anforderungen der DIN EN 61508 genügten. Der Einsatz betriebsbewährter Geräte ist eine sehr effektive […]

von | 20.07.23

Die nachfolgende NAMUR-Empfehlung wurde veröffentlicht und kann ab sofort von der NAMUR-Geschäftsstelle bezogen werden: NE 130 Auswahl von Feldgeräten für PLT-Sicherheitseinrichtungen unter Berücksichtigung von Betriebsbewährung.

Betriebsbewährung hat ihre Historie in der Legitimierung der Nutzung von Geräten in PLT-Sicherheitseinrichtungen, die nicht den Anforderungen der DIN EN 61508 genügten. Der Einsatz betriebsbewährter Geräte ist eine sehr effektive und seit Jahrzehnten bewährte Methode, systematische Fehler zu vermeiden, insbesondere im Bereich des Prozessanschlusses von Feldgeräten.

Qualifizierung von Feldgeräten

Die Eignung für einen breiten Einsatz in der Prozessindustrie kann meistens weder durch den Hersteller noch durch ein Zertifikat sichergestellt werden. Die DIN EN 61511-1 enthält nur grundsätzliche Anforderungen zum Thema Betriebsbewährung.

Das Ziel der NAMUR-Empfehlung 130 ist es, die Anforderungen an den Einsatz von Feldgeräten zu konkretisieren und dient als Hilfestellung für den Anwender. Die NAMUR-Empfehlung 130 stellt Auswahlmöglichkeiten dar, um Feldgeräten in Sicherheitseinrichtungen in prozesstechnischen Anlagen zu qualifizieren.

Weitere Informationen bei:

NAMUR-Geschäftsstelle

c/o Bayer AG

Gebäude K 9

D-51368 Leverkusen

Telefon: +49 – 214 – 30 – 71034

Internet: www.namur.net

E-Mail: office@namur.de

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