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EU Data Act: Bitkom kritisiert erzwungenes Teilen sensibler Daten

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Autor: Jonas Völker

Aus Sicht des Bitkom ist der EU Data Act immer noch fehlerbehaftet.

Das Europaparlament hat den Vorschlag der EU-Kommission zum Data Act beraten und ihn beschlossen. Mit dem Data Act soll unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht werden. Bitkom-Präsident Achim Berg kritisiert vor allem, dass der Data Act Unternehmen weiterhin dazu zwingt, Geschäftsgeheimnisse zu teilen.

Das Datengesetz soll laut der EU Fairness gewährleisten, indem Regeln für die Nutzung von Daten festgelegt werden, die von Internet of Things (IoT)-Geräten generiert werden. Das Datengesetz werde außerdem mehr Daten zum Nutzen von Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen durch eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung stellen, wie z. B.:

  • Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher, die Daten darüber generieren, wer diese Daten und unter welchen Bedingungen nutzen kann, und Anreize für Hersteller, weiterhin in hochwertige Datenerzeugung zu investieren. Diese Maßnahmen werden die Datenübermittlung zwischen Diensteanbietern erleichtern und mehr Akteure unabhängig von ihrer Größe dazu anregen, sich an der Datenwirtschaft zu beteiligen.
  • Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs vertraglicher Ungleichgewichte, die einen fairen Datenaustausch behindern. KMU werden vor missbräuchlichen Vertragsklauseln geschützt, die von einer Partei auferlegt werden, die eine deutlich stärkere Marktposition genießt. Die Kommission wird auch Mustervertragsklauseln entwickeln, um diese Marktteilnehmer bei der Ausarbeitung und Aushandlung fairer Verträge über die gemeinsame Nutzung von Daten zu unterstützen.
  • Mittel für öffentliche Stellen zum Zugriff und zur Nutzung von Daten des privaten Sektors, die für bestimmte Zwecke von öffentlichem Interesse erforderlich sind. Zum Beispiel, um Erkenntnisse zu entwickeln, um schnell und sicher auf einen öffentlichen Notfall zu reagieren und gleichzeitig die Belastung für Unternehmen zu minimieren.
  • Neue Vorschriften, mit denen die richtigen Rahmenbedingungen festgelegt werden, damit Kunden effektiv zwischen verschiedenen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten wechseln können, um den Cloud-Markt in der EU zu erschließen. Diese werden auch zu einem Gesamtrahmen für eine effiziente Dateninteroperabilität beitragen.

Data Act weißt weiterhin grobe Fehler auf

„Der Data Act ist aktuell eines der wichtigsten Regulierungsprojekte auf EU-Ebene und entscheidet maßgeblich darüber, ob Europa auf dem Weg in die digitale Welt vorankommt. Dem Europäischen Parlament ist es nicht wirklich gelungen, die vielen Strickfehler des Kommissionsvorschlags zu beseitigen. In seiner aktuellen Fassung würde der Data Act weiterhin Unternehmen auch zum Teilen von Geschäftsgeheimnissen zwingen. In den uns weniger freundlich gesonnenen Ländern schlägt man sich bei der Lektüre des Data Act vor Freude die Schenkel wund. Dem Ziel der digitalen und technologischen Souveränität erweist der Data Act mit seinen Vorschlägen einen Bärendienst. Geschäftskritische Daten müssen auch künftig vor dem Zugriff von Wettbewerbern geschützt werden können. Dies zu garantieren, muss eines der Ziele der anstehenden Trilogverhandlungen sein.”

Eindeutige Begriffe und Definitionen fehlen

Besonders kritisch sei auch, dass der Data Act derzeit wichtige Begriffe wie Daten oder Produkte sehr breit definiere, so dass der Anwendungsbereich nahezu unbegrenzt groß sei. Es brauche laut Bitkom eindeutige Definitionen und Abgrenzungen, um die notwendige Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Das gelte auch für die sehr weitgehenden Datennutzungsrechte, die der öffentlichen Hand eingeräumt werden. Diese sollten ausschließlich für klar definierte Notsituationen wie etwa eine Pandemie oder eine Flutkatastrophe gelten.

Für dringend verbesserungswürdig hält Bitkom zudem Regelungen, die in den Wettbewerb und die Vertragsfreiheit der Unternehmen beim sogenannten Cloud Switching eingreifen. Der Digitalverband unterstützt das Ziel, den Anbieterwechsel im Cloud-Bereich zu erleichtern, der jetzt eingeschlagene Weg über maximale Wechselfristen sei aber zu starr und werde den Anforderungen der Praxis nicht gerecht. So gebe es sehr spezifische und hochkomplexe Cloud-Wechselprojekte, die über mehrere Jahre angelegt sind und bei vorgeschriebenen kurzen Fristen nicht oder nicht mehr zu den aktuellen Konditionen stattfinden können – was weder im Sinne der Anbieter noch der Nutzer von Cloud-Diensten sei.

Weitere Informationen gibt es unter www.bitkom.org. Mehr zum EU Data Act gibt es auf der Website der EU.

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