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Autonomes Fahren: Gesetzentwurf kann Vorreiterrolle sichern

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Autor: Jonas Völker

Tierney - stock-adobe.com
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Mit dem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums zum autonomen Fahren kann Deutschland nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom eine Blaupause für andere Staaten in Europa und weltweit schaffen. „Mit dem weltweit ersten Gesetz zum autonomen Fahren wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen für den Einsatz autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum geschaffen. Diese dringend benötigte Rechtssicherheit kann dem autonomen Fahren den entscheidenden Schub geben – und Deutschland als Innovations- und Entwicklungsstandort für digitale Mobilität stärken“, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg anlässlich der Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf.

“Autonomes Fahren in den Alltag bringen”

„Sicher ist: Dem autonomen Fahren gehört die Zukunft. Nachdem Deutschland mit Testfeldern für das autonome Fahren bereits vor einigen Jahren erfolgreich Neuland beschritten hat, geht es jetzt darum, innovative Technologien raus aus dem Labor und rein in den Alltag zu bringen.“ Der Verband begrüßt außerdem, dass künftig nicht nur autonome Kleinbusse im ÖPNV, sogenannte People Mover, eingesetzt werden können, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen für autonom fahrende Privat-Pkw geschaffen werden. Mit diesem Gesetz könnten also auch zum Beispiel das automatisierte Einparken in Parkhäusern, das sogenannte Automated Valet Parking eingeführt werden.

Nachbesserungsbedarf bei Datenschutz und verpflichtender Funkverbindung

Über das Ziel hinaus schießt der Entwurf aus Bitkom-Sicht bei der Verpflichtung, dass Fahrzeuge sich im Fall eines Abbruchs der Funkverbindung selbst in einen sogenannten risikominimalen Zustand versetzen müssen. Das würde den Verkehrsfluss stören und zusätzliche Risiken schaffen. Grundsätzlich solle zwar eine möglichst leistungsfähige Funkverbindung während des Betriebs gewährleistet sein, jedoch seien Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion per Definition in der Lage, sich auch ohne jegliche Funkverbindung sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Berg: „Eine Funkverbindung ist keine technische Voraussetzung, damit Fahrzeuge in einem autonomen Fahrmodus fahren können und sollte somit auch keine gesetzliche Voraussetzung sein.“

Klärungsbedarf sieht Bitkom noch bei Fragen rund um den Datenschutz. So ist aktuell offen, inwieweit einzelne Vorgaben zur Verarbeitung bestimmter Daten in Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung stehen. „Offene Fragen des Datenschutzes müssen während des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden, damit ein entsprechendes Risiko nicht zulasten von Haltern oder Herstellern geht“, so Berg. Zudem müsse den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, durch Verträge festzulegen, unter welchen Bedingungen und mit wem die vom Fahrzeug generierten Daten geteilt werden. „Ein Eingriff in die Entscheidungsfreiheit von Fahrzeugherstellern, Zulieferern und Anbietern von Dienstleistungen wäre für den Standort Deutschland gefährlich, weil er davon abhalten könnte, eine Zulassung für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion zu beantragen“, warnte Berg.

Die vollständige Stellungnahme kann auf der Bitkom-Website kostenfrei heruntergeladen werden.

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