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Verstöße gegen die Chemikalienverordnung werden teurer

München| Verstöße gegen die europäische Chemikalienverordnung „Reach“ werden künftig  härter bestraft – eine entsprechende Regelung ist in Deutschland vor Kurzem in Kraft getreten. Im schlimmsten Fall drohen zwei Jahre Haft oder Geldbußen bis 50 000 Euro – das berichtet Tüv Süd. Mitarbeiter des Tüv Süd helfen Unternehmen bei der Registrierung von chemischen Stoffen. Bild: Tüv […]

von | 04.11.20

München| Verstöße gegen die europäische Chemikalienverordnung „Reach“ werden künftig  härter bestraft – eine entsprechende Regelung ist in Deutschland vor Kurzem in Kraft getreten. Im schlimmsten Fall drohen zwei Jahre Haft oder Geldbußen bis 50 000 Euro – das berichtet Tüv Süd.
Mitarbeiter des Tüv Süd helfen Unternehmen bei der Registrierung von chemischen Stoffen. Bild: Tüv Süd Mitarbeiter des Tüv Süd helfen Unternehmen bei der Registrierung von chemischen Stoffen. Bild: Tüv Süd
„Reach“ sieht vor, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender fast alle Chemikalien in drei Phasen registrieren lassen müssen. Im Mai 2013 endete die zweite Registrierungsfrist. Mit Ablauf der dritten Frist wird auch die Registrierung von kleineren Stoffmengen Pflicht. Davon sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen, glaubt Tüv Süd. Zudem ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die höhere Strafen bei Verstößen gegen die Chemikaliensicherheit vorsieht. Um kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, bietet Tüv Süd einen speziellen „Reach“-Service: Experten kümmern sich um die fristgerechte, wirtschaftliche und erfolgreiche Registrierung von chemischen Stoffen. Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de/reach. tuev-sued.de

München| Verstöße gegen die europäische Chemikalienverordnung „Reach“ werden künftig  härter bestraft – eine entsprechende Regelung ist in Deutschland vor Kurzem in Kraft getreten. Im schlimmsten Fall drohen zwei Jahre Haft oder Geldbußen bis 50 000 Euro – das berichtet Tüv Süd.

Mitarbeiter des Tüv Süd helfen Unternehmen bei der Registrierung von chemischen Stoffen. Bild: Tüv Süd Mitarbeiter des Tüv Süd helfen Unternehmen bei der Registrierung von chemischen Stoffen. Bild: Tüv Süd

„Reach“ sieht vor, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender fast alle Chemikalien in drei Phasen registrieren lassen müssen. Im Mai 2013 endete die zweite Registrierungsfrist. Mit Ablauf der dritten Frist wird auch die Registrierung von kleineren Stoffmengen Pflicht. Davon sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen, glaubt Tüv Süd. Zudem ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die höhere Strafen bei Verstößen gegen die Chemikaliensicherheit vorsieht.
Um kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, bietet Tüv Süd einen speziellen „Reach“-Service: Experten kümmern sich um die fristgerechte, wirtschaftliche und erfolgreiche Registrierung von chemischen Stoffen. Weitere Informationen unter www.tuev-sued.de/reach. tuev-sued.de

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