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Namur-Empfehlung 152 Regelgütemanagement

Leverkusen | Mitte Dezember ist die Namur-Empfehlung 152 „Regelgütemanagement: Überwachung und Optimierung der Basisregelung von Produktionsanlagen“ erschienen. Sie kann bei der Geschäftsstelle bezogen werden. Ziel der Namur-Empfehlung 152 ist es, die Anforderungen an ein Regelgütemanagement aus Anwendersicht zusammenzustellen. Bild: Namur Die zunehmende Volatilität der Märkte und die damit einhergehende schwankende Auslastung der Anlagen in der […]

von | 04.11.20

Leverkusen | Mitte Dezember ist die Namur-Empfehlung 152 „Regelgütemanagement: Überwachung und Optimierung der Basisregelung von Produktionsanlagen“ erschienen. Sie kann bei der Geschäftsstelle bezogen werden.
Ziel der Namur-Empfehlung 152 ist es, die Anforderungen an ein Regelgütemanagement aus Anwendersicht zusammenzustellen. Bild: Namur Ziel der Namur-Empfehlung 152 ist es, die Anforderungen an ein Regelgütemanagement aus Anwendersicht zusammenzustellen. Bild: Namur
Die zunehmende Volatilität der Märkte und die damit einhergehende schwankende Auslastung der Anlagen in der Prozessindustrie erfordert eine immer flexiblere Fahrweise, die nur durch kontinuierliche Optimierungen sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch eine ständige Überwachung und Optimierung der eingesetzten Basisregelungen im Prozessleitsystem notwendig. Dieser kontinuierliche Verbesserungsprozess wird als Regelgütemanagement bezeichnet. Dabei werden typischerweise softwarebasierte Analysewerkzeuge eingesetzt, mit denen eine einfache Priorisierung der notwendigen Tätigkeiten und damit ein effizienter Ressourceneinsatz erreicht werden kann. Es ist das Ziel dieser Namur-Empfehlung, die Anforderungen an ein Regelgütemanagement aus Anwendersicht zusammenzustellen. Mit dieser Empfehlung wird der Anwender in die Lage versetzt, einen Arbeitsprozess für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf Basis einer geeigneten Software im eigenen Unternehmen zu entwickeln. Die Mindestanforderungen an den Leistungsumfang solcher Software werden dargestellt. Für die erfolgreiche Durchführung des Arbeitsprozesses werden prinzipielle Rollen und Informationsflüsse benötigt, die in der Empfehlung exemplarisch definiert werden. www.namur.net  

Leverkusen | Mitte Dezember ist die Namur-Empfehlung 152 „Regelgütemanagement: Überwachung und Optimierung der Basisregelung von Produktionsanlagen“ erschienen. Sie kann bei der Geschäftsstelle bezogen werden.

Ziel der Namur-Empfehlung 152 ist es, die Anforderungen an ein Regelgütemanagement aus Anwendersicht zusammenzustellen. Bild: Namur Ziel der Namur-Empfehlung 152 ist es, die Anforderungen an ein Regelgütemanagement aus Anwendersicht zusammenzustellen. Bild: Namur

Die zunehmende Volatilität der Märkte und die damit einhergehende schwankende Auslastung der Anlagen in der Prozessindustrie erfordert eine immer flexiblere Fahrweise, die nur durch kontinuierliche Optimierungen sichergestellt werden kann.
In diesem Zusammenhang ist auch eine ständige Überwachung und Optimierung der eingesetzten Basisregelungen im Prozessleitsystem notwendig. Dieser kontinuierliche Verbesserungsprozess wird als Regelgütemanagement bezeichnet.
Dabei werden typischerweise softwarebasierte Analysewerkzeuge eingesetzt, mit denen eine einfache Priorisierung der notwendigen Tätigkeiten und damit ein effizienter Ressourceneinsatz erreicht werden kann.
Es ist das Ziel dieser Namur-Empfehlung, die Anforderungen an ein Regelgütemanagement aus Anwendersicht zusammenzustellen. Mit dieser Empfehlung wird der Anwender in die Lage versetzt, einen Arbeitsprozess für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf Basis einer geeigneten Software im eigenen Unternehmen zu entwickeln.
Die Mindestanforderungen an den Leistungsumfang solcher Software werden dargestellt. Für die erfolgreiche Durchführung des Arbeitsprozesses werden prinzipielle Rollen und Informationsflüsse benötigt, die in der Empfehlung exemplarisch definiert werden.
www.namur.net
 

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