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Ju-RAMI 4.0-Modell klärt Rechtsfragen

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Autor: Jonas Völker

Die umfassende Vernetzung in der Industrie 4.0 wirft völlig neue Fragen nach dem rechtlichen Rahmen von intelligenten Maschinen und Systemen auf. Datenschutz und IT-Sicherheit spielen eine ebenso große Rolle wie Haftungsfragen bei Unfallszenarien oder Produktmängeln. 
Das juristische Referenzmodell Ju-RAMI 4.0 © AUTONOMIK für Industrie 4.0 Das juristische Referenzmodell Ju-RAMI 4.0 © AUTONOMIK für Industrie 4.0. Für Großansicht, bitte anklicken.
Konstrukteure und IT-Entwickler können jedoch häufig nicht einschätzen, welche juristischen Rahmenbedingungen sie bei ihren Entwicklungen beachten müssen. So installiert zum Beispiel ein Ingenieur eine neue Fertigungsanlage, deren Steuerungssoftware von einem Dienstleister programmiert wurde. Zunächst funktioniert sie fehlerfrei, im Verlauf der Produktion wird jedoch ein Arbeiter von einem Maschinenarm erfasst und verletzt. Hier zeigt sich die Vielschichtigkeit der nun zu klärenden Rechtsansprüche: Wer ist verantwortlich für den entstandenen Personenschaden oder einem zusätzlichen Sachschaden? Welche Rechtsgebiete sind dabei relevant, greift etwa das Arbeitsschutzrecht, oder auch das Strafrecht? Im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Technologieprogramm „AUTONOMIK für Industrie 4.0“ hat die Begleitforschung basierend auf der Expertise von Eric Hilgendorf (Uni Würzburg) und Reinhold Pichler (DKE) nun – angelehnt an das Referenzarchitekturmodell Industrie 4.0 (RAMI 4.0) – die erste Version eines juristischen Referenzmodells für die Industrie 4.0 erstellt. Dank „Ju-RAMI 4.0“ sollen auch juristische Laien wie zum Beispiel Entwickler einschätzen können, welche juristischen Rahmenbedingungen sie bei ihrer Entwicklung beachten müssen. Das Referenzmodell ermöglicht es, rechtliche Risikobereiche, Schädigungen und Gefährdungen über den gesamten, vernetzten Wertschöpfungsprozess einzuordnen. Ebenso wie das Referenzarchitekturmodell zu Industrie 4.0 besteht Ju-RAMI 4.0 aus einem dreidimensionalen Koordinatensystem, das die wesentlichen Rechtsgebiete und die juristischen Risikobereiche im Themenkomplex von AUTONOMIK für Industrie 4.0 beinhaltet. Die Schichten als erste Achse des Koordinatensystems dienen der Darstellung konkreter juristischer Risikobereiche, Schädigungen und Gefährdungen, die über den gesamten, vernetzten Wertschöpfungsprozess Industrie 4.0 auftreten können. Auf der zweiten Achse werden die Akteure als soziotechnische Wertschöpfungsebenen verortet. Auf Achse drei werden schließlich die Rechtsgebiete dargestellt, die den juristischen Rahmen für die einzelnen Risikobereiche bilden. Ju-RAMI 4.0 soll den an AUTONOMIK für Industrie 4.0-Projekten beteiligten Akteuren kurzfristig einen ersten Orientierungsrahmen bieten, der ihnen hilft, bestehende Rechtslücken aufzudecken und erste Lösungswege anbietet. Das Schichtenmodell wird im nächsten Jahr in einer interaktiven Version zur Verfügung stehen.   Weitere Informationen unter www.autonomik40.de und www.ju-rami.com  

Die umfassende Vernetzung in der Industrie 4.0 wirft völlig neue Fragen nach dem rechtlichen Rahmen von intelligenten Maschinen und Systemen auf. Datenschutz und IT-Sicherheit spielen eine ebenso große Rolle wie Haftungsfragen bei Unfallszenarien oder Produktmängeln. 

Das juristische Referenzmodell Ju-RAMI 4.0 © AUTONOMIK für Industrie 4.0 Das juristische Referenzmodell Ju-RAMI 4.0 © AUTONOMIK für Industrie 4.0. Für Großansicht, bitte anklicken.

Konstrukteure und IT-Entwickler können jedoch häufig nicht einschätzen, welche juristischen Rahmenbedingungen sie bei ihren Entwicklungen beachten müssen. So installiert zum Beispiel ein Ingenieur eine neue Fertigungsanlage, deren Steuerungssoftware von einem Dienstleister programmiert wurde. Zunächst funktioniert sie fehlerfrei, im Verlauf der Produktion wird jedoch ein Arbeiter von einem Maschinenarm erfasst und verletzt. Hier zeigt sich die Vielschichtigkeit der nun zu klärenden Rechtsansprüche: Wer ist verantwortlich für den entstandenen Personenschaden oder einem zusätzlichen Sachschaden? Welche Rechtsgebiete sind dabei relevant, greift etwa das Arbeitsschutzrecht, oder auch das Strafrecht?
Im vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Technologieprogramm „AUTONOMIK für Industrie 4.0“ hat die Begleitforschung basierend auf der Expertise von Eric Hilgendorf (Uni Würzburg) und Reinhold Pichler (DKE) nun – angelehnt an das Referenzarchitekturmodell Industrie 4.0 (RAMI 4.0) – die erste Version eines juristischen Referenzmodells für die Industrie 4.0 erstellt. Dank „Ju-RAMI 4.0“ sollen auch juristische Laien wie zum Beispiel Entwickler einschätzen können, welche juristischen Rahmenbedingungen sie bei ihrer Entwicklung beachten müssen.
Das Referenzmodell ermöglicht es, rechtliche Risikobereiche, Schädigungen und Gefährdungen über den gesamten, vernetzten Wertschöpfungsprozess einzuordnen. Ebenso wie das Referenzarchitekturmodell zu Industrie 4.0 besteht Ju-RAMI 4.0 aus einem dreidimensionalen Koordinatensystem, das die wesentlichen Rechtsgebiete und die juristischen Risikobereiche im Themenkomplex von AUTONOMIK für Industrie 4.0 beinhaltet. Die Schichten als erste Achse des Koordinatensystems dienen der Darstellung konkreter juristischer Risikobereiche, Schädigungen und Gefährdungen, die über den gesamten, vernetzten Wertschöpfungsprozess Industrie 4.0 auftreten können. Auf der zweiten Achse werden die Akteure als soziotechnische Wertschöpfungsebenen verortet. Auf Achse drei werden schließlich die Rechtsgebiete dargestellt, die den juristischen Rahmen für die einzelnen Risikobereiche bilden.
Ju-RAMI 4.0 soll den an AUTONOMIK für Industrie 4.0-Projekten beteiligten Akteuren kurzfristig einen ersten Orientierungsrahmen bieten, der ihnen hilft, bestehende Rechtslücken aufzudecken und erste Lösungswege anbietet. Das Schichtenmodell wird im nächsten Jahr in einer interaktiven Version zur Verfügung stehen.
 
Weitere Informationen unter www.autonomik40.de und www.ju-rami.com
 

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