Die Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) unterstützt einen ambitionierten Umbau des Stromnetzes für das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045. Nur mit konsequenter Elektrifizierung und Digitalisierung sei dieses Ziel zu erreichen, teilte der Verband in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz–Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung mit.
Digitalisierung des Stromnetzes ist maßgeblich für Klimaneutralität
Es sei dabei wichtig, proaktiv und vorrausschauend zu handeln und zu planen statt nur anlassbezogen zu reagieren. Um erneuerbaren Strom schnell, effizient und großflächig in das Stromsystem zu integrieren, müssten die Stromnetze im Sinne eines „Klimaneutralitätsnetzes“ ertüchtigt, maßgeblich digitalisiert werden. Da die Sektorenkopplung hauptsächlich in den Verteilnetzen stattfinde, käme der Niederspannungsebene eine besondere Bedeutung zu, die in dem Netzentwicklungsplan Berücksichtigung finden müsse.
Status quo des Energiesystems ist die Basis
Grundlegend stellte der ZVEI fest, dass ein vorrausschauender und effizienter Netzaus- und umbau genaue Kenntnisse der Ist-Situation in den Netzen benötige. Hierzu müsse umfangreiches Wissen zu Engpassstellen vorliegen: Ort, Häufigkeit, Höhe und Dauer der Auslastung sowie weitere notwendige Parameter. Das sei notwendig für eine schnellere Integration der erneuerbaren Energien und eine schnelle Elektrifizierung. Die Digitalisierung des Stromsystems müsse deshalb stets mitgedacht und ihre Umsetzung gesetzlich verankert werden.
„Es ist zudem sinnvoll, über den Horizont von zehn Jahren für die Netzplanung hinauszudenken und das Zieljahr 2045 ins Auge zu fassen. Hier müssen die dafür notwendigen Anforderungen und Funktionalitäten für die Netze definiert werden. Angesichts der Beschleunigung der Energiewende und geopolitischen Veränderungen muss ein Richtungsziel vorgegeben werden, um auch kurzfristige Veränderungen der Netzstruktur im Sinne des Ziels umsetzen zu können“, teilte der ZVEI in einer Stellungahme mit.
Die vollständige Stellungnahme des ZVEI können Sie auf der Website des Verbands herunterladen.:







