IT-Sicherheit zählt in Deutschland neben der Benutzerfreundlichkeit laut einer BSI-Umfrage zu den entscheidenden Kaufkriterien bei technischen Geräten. Das geht aus einer Untersuchung des IfZ-Instituts im Auftrag des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervor. Demzufolge geben 76,5 % der Befragten an, dass IT-Sicherheit „wichtig“ oder „sehr wichtig“ ist. Lediglich die Benutzerfreundlichkeit ist den Befragten noch wichtiger: 80,4 % bezeichnen sie als „wichtig“ oder „sehr wichtig“.
BSI-Umfrage: Die wichtigsten Ergebnisse
- Für 74,5 % der Befragten ist es sehr wichtig bzw. wichtig, dass smarte Geräte grundlegende IT-Sicherheitsanforderungen erfüllen.
- 65 % der Befragten wünschen sich ein unabhängiges Kennzeichen, das über das IT-Sicherheitsniveau smarter Geräte informiert.
- Vor die Wahl gestellt, würden 72 % eher ein smartes Gerät mit IT-Sicherheitskennzeichen kaufen als ein gleichwertiges Gerät ohne ein entsprechendes Kennzeichen.
- 73,9 % der Befragten sind der Ansicht, dass in erster Linie die Hersteller für die IT-Sicherheit smarter Geräte verantwortlich sind.
IT-Sicherheitslücken können dazu führen, dass Daten von Dritten ausspioniert oder Kamera, Mikrofon oder Ortungssensoren ohne Wissen der Nutzenden missbräuchlich verwendet werden. Die Ergebnisse der Verbraucherbefragung zeugen von einem hohen IT-Sicherheitsbedürfnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland. Immer mehr Menschen suchen gezielt nach Produkten, die grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen und damit die Cyberresilienz stärken.
BSI-Kennzeichnung zeigt IT-Security-Engagement
Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen des BSI haben nationale und internationale Hersteller die Möglichkeit, Verbraucherinnen und Verbrauchern zu signalisieren, dass sie sich der IT-Sicherheit verpflichtet haben. Das IT-Sicherheitskennzeichen ist eine freiwillige Kennzeichnung, die in einem einfachen und kostengünstigen Verfahren vergeben wird. Die Kennzeichnung wurde speziell für dynamische Märkte entwickelt. Die Konformitätsprüfung in Bezug auf die IT-Sicherheitsvorgaben des BSI erfolgt durch die Hersteller selbst. Die Einhaltung wird über die gesamte Dauer der Kennzeichnung stichprobenartig oder anlassbezogen durch das BSI geprüft. Das Kennzeichen kann online beantragt und innerhalb weniger Wochen erteilt werden.
Ab 2027 tritt eine neue EU-Verordnung zur Cyberresilienz in Kraft: der Cyber Resilience Act (CRA). Diese Regulierungsmaßnahme soll europaweit die Cybersicherheit von IT-Produkten verbessern.
BSI-Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser: „Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen bieten wir den Herstellern die Möglichkeit, ihre Produkte auf das bevorstehende EU-Gesetz vorzubereiten. Hersteller, deren Produkte über ein IT-Sicherheitskennzeichnen verfügen, können davon ausgehen, dass diese den Anforderungen des Cyber Resilience Act gerecht werden.“
Die vollständigen Ergebnisse gibt es auf der Website des BSI:
Zum DownloadWeitere Informationen gibt es unter www.bsi.bund.de.







