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Plattform Industrie 4.0: Geschäftsgeheimnisse schützen

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Thema:
Autor: Jonas Völker

Wie können Unternehmen ihre Geschäftsgeheimnisse souverän schützen? Die Publikation der Plattform Industrie 4.0 liefert hierzu Antworten.

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ist am 26. April 2019 in Kraft getreten. Eine gefestigte Rechtsprechung zum neuen GeschGehG existiert aber noch nicht. Die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ der Plattform Industrie 4.0 benennt in ihrer neusten Publikation daher Handlungsoptionen für produzierende Unternehmen.

Daten und Informationen als Geschätfsgeheimnisse

Sofern Unternehmen den Schutz aus dem GeschGehG beanspruchen wollen, müssen sie laut der Arbeitsgruppe sowohl durch faktische als auch vertragliche Maßnahmen ihre Kontrolle über den „Mitwisserkreis“ sicherstellen. Unternehmen sollten daher den Kreis der Personen und Unternehmen auf das nötige Maß beschränken. Das gilt sowohl für Geschäftspartnerschaften als auch für externe Dritte. Das Ergebnispapier empfiehlt darüber hinaus den Zugang zu und die Weitergabe von sensiblen Informationen vertraglich zu regeln. Darüber hinaus muss für die Vertragsparteien deutlich werden, welche Informationen von der Geheimhaltungspflicht erfasst sein sollen. Daher empfehlen die Macher:innen Informationen so konkret wie nur möglich zu bezeichnen.

Daten, Metadaten und Geschäftsgeheimnisse

Metadaten sind strukturierte Daten, die Informationen über die Merkmale anderer Daten enthalten. Damit lassen sich in strukturierter Form Teilmodelle beschreiben oder Simulationen erstellen. Daher haben Metadaten einen hohen wirtschaftlichen Wert. Doch wie lassen sich diese schützen, vor allem wenn sie Rückschlüsse auf Geschäftsgeheimnisse zulassen? Auch hier empfehlen die Autor:innen vertragliche Regelungen zu treffen. Eine weitere Handlungsoption wäre, nur ausgewählte Metadaten zur Nutzung frei zu geben.

Inhaberschaft und rechtmäßige Kontrolle

Bei der Nutzung von Data Analytics Services nehmen Unternehmen in der Regel Cloud-­Technologien von externen Dritten in Anspruch. Nach der bestehenden Gesetzeslage führt die Nutzung datenbasierter Dienstleistungen in den meisten Fällen zu einer Verdoppelung oder Vervielfachung der Geheim­nis-Inhaberschaft. Aus diesem Grund sollten aus­drückliche Regelungen getroffen werden. Sofern Datennutzer und Datengeber eine gemeinsame Inhaberschaft zukommt, empfielt das Ergenispapier Regelungen zu Nutzungs-­ und Verwertungsrechten, gemeinsamer Entscheidungsfindung und Abstimmung sowie zur Rechts­verfolgung im Verletzungs­- und Streitfall abzuschließen.

Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen

Um den Schutz des GeschGehG in Anspruch nehmen zu können, müssen angemessene Geheimhaltungsmaßnah­men zum Schutz sensibler Daten getroffen werden. Vor diesem Hintergrund müssen Unternehmen also relevante Geschäftsgeheimnisse erkennen und bewer­ten. Das Ereignispapier empfiehlt daher, nur Zugang zu zwingend notwendigen Geschäftsgeheimnissen zu gewähren. Zudem sollten insbesondere webbasierte Kommunikationsverbindungen vor unberechtigten internen und externen Zugriffen gesichert werden. Da häufig die fahr­lässige Weitergabe von Informationen Grund für den Abfluss sensibler Informationen ist, sollten insbesondere Mitarbeiter:innen sensibilisiert und regelmäßig geschult werden.

Geschäftsgeheimnisse grenzüberschreitend schützen

Kooperationen im Kontext von Industrie 4.0 beschränken sich selten auf rein nationale Sachverhalte. Im Vorfeld jeder internationalen Kooperation sollten Unternehmen die rechtlichen Regelungen genau prüfen. Denn laut den Autor:innen kann jede Ungenauigkeit hohe Folgekosten verursachen. Im Fokus sollten nationale Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle und bilaterale Investions-Abkommen stehen.

Das Ergebnispapier wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz herausgegeben. Weitere Informationen zu den einzelnen Punkten stehen Ihnen hier kostenfrei zur Verfügung.

 

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