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Open Source Software: Einheitliche Standards für die Beschaffung verabschiedet

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und der Digitalverband Bitkom haben sich auf einheitliche Standards bei der Beschaffung von Open-Source-Lösungen verständigt. Das Vertragswerk kann mit der Veröffentlichung und der bereits im November erfolgten Zustimmung des IT-Planungsrats nun in Kraft treten. Damit stehen öffentlichen Auftraggebern bundesweit praxistaugliche, einheitliche EVB-IT-Regelungen zur Verfügung, um Open Source Software in Vergabeverfahren rechtssicher zu beschaffen und zu nutzen.

von | 25.03.26

Der Bitkom erhofft sich durch die Regelung mehr Rechtssicherheit und einfachere Vertragsgestaltung für Bund, Länder und Kommunen.

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und der Digitalverband Bitkom haben sich auf einheitliche Standards bei der Beschaffung von Open-Source-Lösungen verständigt. Das Vertragswerk kann mit der Veröffentlichung und der bereits im November erfolgten Zustimmung des IT-Planungsrats nun in Kraft treten. Damit stehen öffentlichen Auftraggebern bundesweit praxistaugliche, einheitliche EVB-IT-Regelungen zur Verfügung, um Open Source Software in Vergabeverfahren rechtssicher zu beschaffen und zu nutzen.

„Open Source kann Abhängigkeiten reduzieren“

„Einheitliche Vertragsstandards beschleunigen die öffentliche IT-Beschaffung und machen sie rechtssicherer“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Open Source kann dazu beitragen, Abhängigkeiten zu reduzieren und die digitale Souveränität zu stärken. Wichtig sind dafür auch bundesweit einheitliche IT-Architekturstandards, ein professioneller Betrieb sowie ein funktionsfähiger, wettbewerbsorientierter Markt.“

„Die modernisierten Vertragsbedingungen sind ein entscheidender Hebel, um Open-Source-Lösungen rechtssicher und flächendeckend in der Verwaltung zu verankern und unsere digitale Souveränität zu stärken. Durch die Digitalisierung der Vertragsmuster schaffen wir Grundlagen für schnellere und zukunftsfähige Beschaffungsprozesse“, sagt Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.

Open-Source-Regelungen werden direkt in AGB integriert

Die aktualisierten Open-Source-Regelungen wurden für verschiedene EVB-IT-Vertragstypen erarbeitet. Je nach Vertragstyp werden Open-Source-Regelungen direkt in die jeweiligen AGB integriert und durch Optionen im Vertragsmuster ergänzt. Bei neuen Softwareentwicklungsprojekten wird in den EVB-IT zudem die Entwicklung und Bereitstellung als Open Source künftig als Standard abgebildet. Gleichzeitig bleibt die Beschaffung proprietärer Software weiterhin möglich: Öffentliche Auftraggeber können je nach Bedarf Open Source gezielt auswählen, ohne sich auf eine einzige Technologie- oder Lizenzlogik festlegen zu müssen.

Neu sind außerdem praxisnahe Optionen, um Transparenz und Nachnutzbarkeit zu verbessern, etwa durch Vereinbarungen zur Softwarebereitstellung sowie die Übergabe einer SBOM (Software Bill of Materials). Damit lassen sich Komponenten und Abhängigkeiten nachvollziehbarer dokumentieren, was Sicherheit, Wartbarkeit und Governance verbessert.

Kostenfreie Muster zum Download

Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen, die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“ (EVB-IT), werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft fortentwickelt. In den Verhandlungen werden die Anbieter durch den Bitkom vertreten. Die verschiedenen Muster der EVB-IT-Vertragsfamilie stehen online kostenfrei zur Verfügung unter evb-it.gov.de.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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