Der ZVEI bewertet die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in zentralen Punkten kritisch. Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie warnt insbesondere vor weitreichenden Verordnungsermächtigungen für Inverkehrbringungsverbote und vor ungeklärten Anforderungen bei der Wiederverwendung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte. Positiv bewertet er dagegen, dass Rohstoffsouveränität und Rohstoffversorgungssicherheit stärker im Kreislaufwirtschaftsrecht verankert werden sollen.
Kreislaufwirtschaftsgesetz soll Rohstoffsicherheit berücksichtigen
Die geplante Ergänzung des Gesetzeszwecks um Rohstoffsouveränität und Rohstoffversorgungssicherheit unterstützt der ZVEI. Aus Sicht des Verbands kann die Circular Economy damit stärker mit industrie- und rohstoffpolitischen Anforderungen verbunden werden. Dies betrifft insbesondere kritische Rohstoffe im Sinne des Critical Raw Materials Act.
Auch den Wegfall der bisherigen nationalen Obhutspflicht für unverkaufte Waren bewertet der Verband positiv. Nach seiner Einschätzung wird die Regelung inzwischen durch die EU-Ökodesign-Verordnung überlagert. Die Streichung könne daher eine Doppelregulierung vermeiden.
Wiederverwendung von Elektrogeräten wirft technische Fragen auf
Kritischer beurteilt der ZVEI die vorgesehenen Abfallvermeidungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 20a KrWG-E. Der Entwurf sieht unter anderem die Annahme und Abholung gebrauchstauglicher Gegenstände, deren getrennte Lagerung sowie Angebote zur Weitergabe und Wiederverwendung vor. Welche Produktgruppen konkret erfasst werden, soll später per Verordnung festgelegt werden.
Der Verband geht davon aus, dass darunter auch Elektro- und Elektronikgeräte fallen könnten. Hier sei die Feststellung der Gebrauchstauglichkeit technisch anspruchsvoller als bei vielen anderen Gegenständen. Zu berücksichtigen seien unter anderem elektrische Sicherheit, Akkuzustand, versteckte Defekte, Softwareupdates, Cybersicherheitsrisiken, CE-Konformität sowie die Vollständigkeit von Netzteilen und Zubehör.
Aus Sicht des ZVEI reicht deshalb eine reine Sichtprüfung nicht aus. Der Verband fordert eine fachgerechte Prüfung durch qualifiziertes Personal anhand anerkannter Prüfstandards. Zugleich verweist er auf mögliche Abgrenzungsfragen zum Elektrogesetz sowie auf bestehende privatwirtschaftliche und gemeinnützige Strukturen für Wiederverwendung und Refurbishment.
Lithium-Batterien im Fokus möglicher Produktverbote
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplante Verordnungsermächtigung in § 24 KrWG-E. Sie soll nationale Beschränkungen oder Verbote für Erzeugnisse ermöglichen, wenn bei der späteren Verwertung oder Beseitigung Gefahren für Menschen, Umwelt oder Abfallbehandlungsanlagen entstehen. In der Begründung werden Lithium-Batterien ausdrücklich als Beispiel genannt.
Der ZVEI hält die vorgesehenen Voraussetzungen für zu unbestimmt und sieht das Risiko zusätzlicher nationaler Produktanforderungen neben bestehenden europäischen Regelwerken. Aus Verbandssicht sollte allein das Vorhandensein einer Lithium-Batterie oder eines Akkumulators kein ausreichender Grund für ein Inverkehrbringungsverbot sein.
Der Verband fordert stattdessen eine hohe Eingriffsschwelle. Ein Verbot solle nur in Betracht kommen, wenn eine erhebliche und wissenschaftlich belegte Gefahr besteht, diese systematisch auf das Produkt zurückzuführen ist und weniger eingriffsintensive Maßnahmen nicht ausreichen.
Sammlung und Recycling vor Inverkehrbringungsverboten prüfen
Vor Produktbeschränkungen sollten nach Auffassung des ZVEI Verbesserungen bei getrennter Sammlung, Verbraucherinformation, Rücknahmesystemen, Sortiertechnik und Recyclingverfahren geprüft werden. Bei Lithium-Batterien führt der Verband Risiken durch Fehlwürfe in den Restabfall als wichtigen Ansatzpunkt an.
Darüber hinaus fordert der ZVEI einen Vorrang europäischer Harmonisierung bei Produktanforderungen für Elektro- und Elektronikgeräte. Vor dem Erlass entsprechender Verordnungen sollte zudem eine Folgenabschätzung erfolgen. Untersucht werden sollen unter anderem Auswirkungen auf Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Rohstoff- und Versorgungssicherheit sowie Kosten für Hersteller und den Mittelstand.
Fazit
Die Stellungnahme zeigt einen Zielkonflikt der geplanten Kreislaufwirtschaftsregulierung: Wiederverwendung und Rohstoffrückgewinnung sollen gestärkt werden, zugleich müssen bei Elektrogeräten technische Sicherheit, Softwarezustand und bestehende EU-Regelungen berücksichtigt werden. Der ZVEI fordert deshalb präzisere Kriterien und sieht nationale Inverkehrbringungsverbote als letztes Mittel.
Die vollständige Stellungnahme steht zum kostenfreien Download zur Verfügung.








