Laut einer aktuellen Umfrage des TÜV-Verbands nutzen bereits rund ein Drittel der Erwerbstätigen generative Künstliche Intelligenz (KI) wie ChatGPT, Gemini oder Claude für berufliche Zwecke. Besonders in der Industrie wird die Technologie zunehmend in Bereichen wie Robotik, Produktionsplanung oder Produktentwicklung eingesetzt. Die Studie, die im Auftrag des TÜV-Verbands von Forsa durchgeführt wurde, beleuchtet den Einfluss von KI auf den Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit von Weiterbildung.
Der Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf die Arbeitswelt
Die Umfrage zeigt, dass eine knappe Mehrheit der Beschäftigten (53 Prozent) davon ausgeht, dass KI in fünf Jahren eine bedeutende Rolle in ihrem Beruf spielen wird. Dennoch glauben 44 Prozent der Befragten, dass die Technologie nur geringe oder keine Auswirkungen auf ihre Tätigkeit haben wird. Fast drei Viertel der Befragten (72 Prozent) sind der Ansicht, dass ihre berufliche Tätigkeit nicht ersetzbar ist.
Trotz dieser Einschätzungen betrachten 49 Prozent der Beschäftigten den Einsatz als potenziell risikoreich für die Arbeitsplätze vieler Menschen. Lediglich 7 Prozent befürchten jedoch, selbst ihren Job aufgrund von KI zu verlieren.
„Künstliche Intelligenz wird viele Arbeitsprozesse in nahezu allen Berufsfeldern grundlegend verändern – vom Anlagenbau bis zur Zahntechnik“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.
KI-Kompetenzen als Schlüssel zum beruflichen Erfolg
Die Umfrage verdeutlicht auch, dass 60 Prozent der Erwerbstätigen Weiterbildungen zum Thema KI für sinnvoll halten, um in ihrer beruflichen Tätigkeit wettbewerbsfähig zu bleiben. 37 Prozent der Befragten haben Angst, „beruflich abgehängt“ zu werden, wenn sie keine Kenntnisse in der Anwendung erwerben. Diese Besorgnis ist laut Bühler gerechtfertigt, da die Technologie in vielen Branchen ein immer größerer Wettbewerbsfaktor wird. Arbeitgeber seien daher gefordert, ihre Mitarbeitenden aktiv zu schulen.
Fehlende KI-Regelungen in den meisten Unternehmen
Ein weiteres Ergebnis der Umfrage zeigt, dass in den meisten Unternehmen klare Vorgaben für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz noch fehlen. Nur 19 Prozent der Befragten berichten, dass ihr Arbeitgeber konkrete Regelungen für die Nutzung von KI-Tools eingeführt hat. In den wenigen Fällen, in denen solche Vorgaben bestehen, geht es vor allem um Datenschutz, Urheberrecht und den Schutz sensibler Informationen.
AI Act: Weiterbildungspflicht für Unternehmen ab Februar 2025
Seit Februar 2025 sind Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, verpflichtet, ihren Mitarbeitenden Schulungen darin anzubieten. Dies regelt die neue europäische Verordnung AI Act. Ziel der Regelung ist es, die Innovation zu fördern und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie sicherzustellen. Die Schulungen müssen grundlegende technische Kenntnisse, die Anwendung dieser Tools in der jeweiligen Branche und das Verständnis für ethische und gesetzliche Vorgaben vermitteln.
„KI kann einen erheblichen Beitrag zur Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands leisten, wenn sie richtig eingesetzt wird. Dafür braucht es Standards, sichere KI-Systeme und Qualifikationsmaßnahmen für die Beschäftigten“, so Bühler.
Die Umfrage wurde im Oktober 2024 durchgeführt und umfasst 1.001 Personen ab 16 Jahren, darunter 663 Erwerbstätige.
Weitere Informationen zur KI-Studie des TÜV-Verbands.