Die EU-Kommission hat den deutschen Industriestrompreis genehmigt und damit den beihilferechtlichen Rahmen für Entlastungen stromintensiver Unternehmen geschaffen. Das Fördervolumen beträgt 3,8 Milliarden Euro, die Regelung gilt für den Zeitraum von 2026 bis 2028. Ziel ist es, besonders energieintensive Branchen im internationalen Wettbewerb zu stabilisieren und Produktionsverlagerungen zu vermeiden. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) kritisierte die Entlastung als zu gering.
Industriestrompreis: Fünf Cent pro Kilowattstunde
Mit dem Industriestrompreis will die Bundesregierung den Strompreis laut der Tagesschau auf fünf Cent pro Kilowattstunde deckeln, den Unternehmen letztlich zahlen. Sie finanziert die Differenz zum Preis am Strommarkt. Damit werde ein „Bremsklotz beseitigt“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Der reduzierte Strompreis für die Firmen muss laut EU-Kommission mindestens bei 50 Euro pro Megawattstunde liegen. Voraussetzung ist auch, dass die Unternehmen mindestens die Hälfte der Einsparungen in eine klimafreundlichere Produktion investieren. Reiche nannte beispielsweise Erneuerbare Energieanlagen auf den Firmengeländen als Möglichkeit, die Mittel zu verwenden.
Die Gelder stehen Unternehmen in Sektoren offen, „bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass sie ihre Tätigkeiten in Länder außerhalb der EU verlagern“, teilte die Brüsseler Kommission mit.
In Deutschland sind das vor allem die Stahl-, Zement- und Chemieindustrie. Unternehmen können die Staatshilfen zum Ende jedes Jahres beantragen, die Subventionen hängen dann von ihrem tatsächlichen Verbrauch und den durchschnittlichen Strompreisen ab.
Wirtschaftsministerin Reiche sprach von 91 Sektoren und rund 9.500 Unternehmen in Deutschland, die profitieren könnten. Ihr Ministerium ergänzte, dass neben der „klassischen energieintensiven Industrie“ auch weitere Bereiche später noch hinzukommen könnten, „sofern die erforderlichen Strom- und Handelsintensitäten nachgewiesen werden können“.
EU will Unternehmen in Europa halten
Der reduzierte Strompreis für die Firmen muss laut EU-Kommission mindestens bei 50 Euro pro Megawattstunde liegen. Voraussetzung ist auch, dass die Unternehmen mindestens die Hälfte der Einsparungen in eine klimafreundlichere Produktion investieren. Reiche nannte beispielsweise Erneuerbare Energieanlagen auf den Firmengeländen als Möglichkeit, die Mittel zu verwenden.
Die Gelder stehen Unternehmen in Sektoren offen, „bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass sie ihre Tätigkeiten in Länder außerhalb der EU verlagern“, teilte die Brüsseler Kommission mit.
VCI: Entlastungswirkung des Industriestrompreises reicht nicht aus
Aus Sicht der Industrie ist die Entscheidung ein wichtiger Schritt, sie beendet die Debatte über die grundsätzliche Zulässigkeit der Maßnahme jedoch nicht. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) bewertet die Genehmigung ausdrücklich positiv, sieht darin aber lediglich einen „kleinen Hilfsbaustein“. Nach Einschätzung des Verbands bleibt die Entlastungswirkung zu begrenzt und reicht nicht aus, um die strukturell hohen Stromkosten am Standort Deutschland nachhaltig auszugleichen.
Der VCI fordert deshalb, den Industriestrompreis pragmatisch mit der bestehenden Strompreiskompensation zu kombinieren, damit die Unterstützung bei besonders energieintensiven Unternehmen tatsächlich spürbar ankommt. Zugleich verweist der Verband darauf, dass der europäische Beihilferahmen aus seiner Sicht insgesamt zu restriktiv ist und weiter angepasst werden müsse.
Für energieintensive Produktionsstandorte bedeutet die Freigabe durch Brüssel damit vor allem kurzfristige Planungssicherheit. Sie ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Standortfrage: Wettbewerbsfähige Energiepreise bleiben nach Ansicht vieler Industrievertreter eine zentrale Voraussetzung für Investitionen, Produktion und Transformation. Die VCI-Stellungnahme macht entsprechend deutlich, dass die aktuelle Regelung aus Branchensicht eher als Überbrückung denn als tragfähige Dauerlösung verstanden wird.







