„Der ZVEI befürwortet den EU Chips Act grundsätzlich, aber er muss jetzt zügig und möglichst unbürokratisch umgesetzt werden, damit Europa auch zukünftig zu den Top-Ten-Halbleiter-Standorten gehören kann, die Mikroelektronik beherrschen“, so Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung anlässlich der Einigungsgespräche, die kürzlich zwischen EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten stattgefunden haben.
43 Milliarden Euro sollen aufgewendet werden
Europa spricht derzeit von 43 Milliarden Euro, die für den EU Chips Act eingesetzt werden sollen, wobei es sich bei dieser Summe nur zu einem kleinen Teil um vollständig neu allokierte Finanzmittel handelt. Die EU-Kommission setzt bislang nahezu ausschließlich auf die Unterstützung durch die Mitgliedsstaaten. Die Finanzmittel, die etwa im Bereich Forschung und Entwicklung bereitgestellt werden, sind keine neuen Mittel. Vielmehr handelt es sich um eine Verschiebung von bereits eingeplanten Fördersummen.
“International wettbewerbsfähiges Mikroelektronik-Ökosystem”
„Um das 20-Prozent-Ziel zu erreichen, ist eine Verfünffachung der heutigen Produktionskapazitäten notwendig. Der EU Chips Act ist daher ein wichtiger Schritt, er muss aber zugleich eine Maßnahme von vielen sein. Ziel muss sein, ein international wettbewerbsfähiges Mikroelektronik-Ökosystem in Europa auszubauen. Wichtig ist dabei, das Maßnahmenpaket stark an der Halbleiter- und Anwenderindustrie auszurichten und an deren Bedarfen an Chips aller Strukturgrößen“, so Weber.
Der EU Chips Act
Bereits im Herbst 2021 wurde der EU Chips Act angekündigt, der das Ziel hat, den Anteil Europas am globalen Halbleitermarkt auf 20 % bis 2030 zu verdoppeln und so einen Beitrag zur technologischen Souveränität Europas zu leisten. Im Trilog zwischen EU-Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäischem Parlament soll das Gesetz 2023 verabschiedet werden. Wichtig sei laut ZVEI dabei, es stark an der Halbleiter- und Anwenderindustrie auszurichten und seinen Bedarfen an Chips aller Strukturgrößen.
Weitere Informationen gibt es unter www.zvei.org.