Generic filters
FS Logoi

AI Act: Immer noch keine Rechtssicherheit für den KI-Einsatz

Seit dem 2. Februar sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten. Eine ausreichende Rechtssicherheit für den KI-Einsatz bietet dies aber laut dem Digitalverband Bitkom noch nicht.

von | 03.02.25

Trotz der neu in Kraft getretenen Regelungen bietet der AI Act laut Bitkom immer noch keine ausreichende Rechtssicherheit.
Foto: peshkova - stock-adobe.com

Seit dem 2. Februar sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten. Eine ausreichende Rechtssicherheit für den KI-Einsatz bietet dies aber laut dem Digitalverband Bitkom noch nicht.

AI Act gewährleistet keine Rechtssicherheit für KI

„Der AI Act sollte für Rechtssicherheit bei Künstlicher Intelligenz in Europa sorgen – aktuell droht das genaue Gegenteil. Wenn ab Sonntag weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung in Kraft treten ist unklar, für welche Anwendungen das gesetzliche Verbot tatsächlich gilt. Die Politik hat beim AI Act hohe Anforderungen und enge Fristen für die Unternehmen aufgestellt, hat selbst aber ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das Risiko tragen die Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen. Während in den USA mit dreistelligen Milliardenbeträgen KI ausgebaut werden soll und in China extrem leistungsfähige Sprachmodelle veröffentlicht werden, werfen wir in Deutschland und Europa den KI-Unternehmen Knüppel zwischen die Beine“, erklärte Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, in einer Pressemitteilung.

Dabei sei es keineswegs so, dass die Definition verbotener Praktiken nur eindeutig problematische Anwendungen erfasst. Erst zwei Tage vor Geltungsbeginn, wolle die EU-Kommission dringend notwendige Leitlinien zur KI-Definition und zu verbotenen Praktiken veröffentlichen. Unternehmen, deren Systeme zu den zahlreichen schwer einzuordnenden Grenzfällen gehören, erführen so sehr spät, ob ihre betroffenen Systeme weiterhin auf dem Markt bleiben dürfen oder übers Wochenende vom Markt genommen werden müssen, kommentiert Susanne Dehmel.

KI-Kompetenzanforderungen sind nicht klar genug definiert

Auch bei den sogenannten KI-Kompetenzanforderungen, die praktisch alle KI entwickelnden oder einsetzenden Unternehmen betreffen, gebe es noch Unsicherheiten. Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssten sicherstellen, dass die betreffenden Beschäftigten über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügten. Wann dieser Pflicht genüge getan sei, sei auch deshalb noch unklar, weil bislang keine entsprechende Aufsicht in Deutschland eingerichtet worden sei, die als Ansprechpartner für die Wirtschaft Hinweise geben könnte, bemängelt der Bitkom.

Auch von europäischer Seite gebe es keine konkretisierenden Hinweise. Unternehmen sollten sich aber davon nicht abhalten lassen, ihre KI-Anstrengungen fortzusetzen, sondern vielmehr die Frist zum Anlass nehmen, ihre Beschäftigten im Umgang mit KI weiterzubilden und so über den AI Act hinaus fit zu machen.

„Wir brauchen mehr deutsche und europäische KI. Dafür brauchen wir – neben Geld und mehr Unterstützung für europäische KI-Unternehmen – einen wirklich innovationsfreundlich gestalteten Regulierungsrahmen, also nicht ein Übermaß an vagen Vorschriften, sondern stattdessen ein Mindestmaß an verbindlichen und klaren Leitplanken für die Praxis. Es ist höchste Zeit, Künstliche Intelligenz nicht immer zuallererst als Bedrohung, sondern als Chance wahrzunehmen“, so Dehmel weiter.

Weitere Informationen gibt es unter www.bitkom.org.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Jetzt Newsletter abonnieren

Brennstoff für Ihr Wissen, jede Woche in Ihrem Postfach.

Hier anmelden

Grünes Licht für Industriestrompreis aus Brüssel
Grünes Licht für Industriestrompreis aus Brüssel

Die EU-Kommission hat den deutschen Industriestrompreis genehmigt und damit den beihilferechtlichen Rahmen für Entlastungen stromintensiver Unternehmen geschaffen. Das Fördervolumen beträgt 3,8 Milliarden Euro, die Regelung gilt für den Zeitraum von 2026 bis 2028. Ziel ist es, besonders energieintensive Branchen im internationalen Wettbewerb zu stabilisieren und Produktionsverlagerungen zu vermeiden. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) kritisierte die Entlastung als zu gering.

mehr lesen
VDI und IW: Potenzial von Ingenieurinnen wird nicht ausreichend genutzt
VDI und IW: Potenzial von Ingenieurinnen wird nicht ausreichend genutzt

Deutschland lässt wirtschaftliches Potenzial in Milliardenhöhe ungenutzt: Kurz vor der Hannover Messe, dem weltweit wichtigsten Branchentreff der Industrie, hat der VDI gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) neue Zahlen zur Rolle von Ingenieurinnen für den Standort Deutschland vorgestellt. Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte der VDI ein Gutachten, das zeigt: Deutschland nutzt das Potenzial von Frauen in Ingenieur- und Informatikberufen noch immer nicht ausreichend. Die gesamte Studie steht zum kostenfreien Download bereit.

mehr lesen
BSI veröffentlicht neuen Sicherheitsstandard für Cloud-Anbieter und -Nutzer vor
BSI veröffentlicht neuen Sicherheitsstandard für Cloud-Anbieter und -Nutzer vor

Cloud Computing ist essenziell für die Digitalisierung von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Um die Potenziale dieser Technologie sicher nutzen zu können, bedarf es industrietauglicher Sicherheitsstandards. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt mit dem Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) seit 2016 den deutschlandweit wichtigsten Sicherheitsstandard für Cloud-Anbieter und -Nutzer bereit – dieser liegt nun in einer neuen Version (C5:2026) vor.

mehr lesen
SECURITY UNTER KONTROLLE: Nächster Kongresstermin für 2027 steht fest
SECURITY UNTER KONTROLLE: Nächster Kongresstermin für 2027 steht fest

Der Termin für die nächste Ausgabe von SECURITY UNTER KONTROLLE steht fest: bereits am 2. und 3. März 2027 findet der größte deutschsprachige OT-Security-Kongress zum vierten Mal statt. Nach der mit über 200 Teilnehmenden ausverkauften Premiere im Gebläsehallenkomplex des Landschaftsparks Duisburg-Nord wird das Event auch in knapp einem Jahr wieder mitten im Ruhrgebiet auf dem Gelände des ehemaligen Hüttenwerks stattfinden.

mehr lesen

atp weekly

Der Newsletter der Branche

Ihr kostenfreier E-Mail-Newsletter für alle Belange der Automatiserung.

Sie möchten das atp magazin testen

Bestellen Sie Ihr kostenloses Probeheft

Überzeugen Sie sich selbst: Gerne senden wir Ihnen das atp magazin kostenlos und unverbindlich zur Probe!

Finance Illustration 03