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Cybersecurity: Bitkom veröffentlicht Grundsatzerklärung zur verschlüsselten Kommunikation

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Themen: |
Autor: Jonas Völker

encryption algorithms and cryptography concepts: matching public and private keys made of electronic microchip circuits with led lights

Angesichts der jüngsten sicherheitspolitischen Debatte der EU-Mitglieder zu staatlichen Eingriffen in verschlüsselte Kommunikation hat der Bitkom eine Grundsatzerklärung veröffentlicht. Bitkom ist überzeugt, dass eine zwangsweise Einführung von Hintertüren in Kommunikationsdiensten mehr schaden als nutzen würde. Gleiches gelte für sogenannte Generalschlüssel für gesicherte Kommunikationswege.

„Wir müssen alles dafür tun, elektronische Kommunikation so sicher wie möglich zu machen und hier ist eine starke Verschlüsselung das Mittel der Wahl. Eine ‚Verschlüsselung light‘ bietet keine echte Sicherheit“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Hintertüren sind nicht dauerhaft kontrollierbar und lassen sich durch alle denkbaren Akteure ausnutzen – von Cyberkriminellen bis zu fremden Nachrichtendiensten.“ Das schade langfristig der Sicherheit von Gesellschaft und Wirtschaft. „Vertrauliche Kommunikation braucht Verschlüsselung.“

Strafverfolgung im digitalen Raum muss möglich sein

Aus Bitkom-Sicht ist gleichwohl unbestritten, dass eine effektive Strafverfolgung im digitalen Raum möglich sein muss. Dafür sollten aber zunächst die Grundlagen verbessert werden. „Ermittlungsbehörden müssen in erster Linie besser ausgestattet werden und mehr Digitalkompetenz beim Personal aufbauen“, so Rohleder. Zudem müssten sich Sicherheitsbehörden noch stärker untereinander vernetzen, national wie international, um die Verbrechensbekämpfung im Internet zu stärken. „Für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit der einzelnen Behörden ist noch viel Luft nach oben.“ Daneben brauche es grundsätzlich eine konstruktive Debatte darüber, wie anlassbezogene, richterlich angeordnete Eingriffsmöglichkeiten im Bereich der Telekommunikation für Sicherheitsbehörden aussehen könnten. Bitkom erkennt die Notwendigkeit solcher Eingriffsmöglichkeiten als Instrument der Strafverfolgung an – allerdings müsse dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Bitkom begrüßt fachlichen Austausch der Sicherheitsbehörden

Positiv ist aus Sicht des Bitkom der seit mehreren Jahren etablierte fachliche Austausch zwischen Sicherheitsbehörden und der Digitalwirtschaft über die Sicherheitskooperation Cybercrime. Dabei arbeiten Landeskriminalämter aus sechs Bundesländern mit der Digitalwirtschaft zusammen, um das Wissen und die Kompetenzen für Sicherheit im digitalen Raum zu steigern. „Die Kooperationen zwischen Wirtschaft und Behörden im Bereich IT-Sicherheit sollten weiter ausgebaut und vertieft werden. Davon können alle Seiten profitieren“, so Rohleder.

Die vollständige Bitkom-Grundsatzerklärung zu Verschlüsselung ist hier abrufbar:

Das Bitkom-Positionspapier „Starke Verschlüsselung für mehr Sicherheit“ können Sie ebenfalls auf der Website des Verbands herunterladen.

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