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KI: Überregulierung könnte Wettbewerbsnachteil sein

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Autor: Jonas Völker

Nach einer langen Vorlaufzeit, in der sich die EU-Gremien vor allem mit ethischen Aspekten von Künstlicher Intelligenz beschäftigt haben, hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments Anfang der Woche einen Berichtsentwurf zu Haftungsfragen diskutiert.
Darin wird die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung für Künstliche Intelligenz in Hochrisiko-Anwendungen vorgeschlagen. Haftbar soll danach der Betreiber der KI-Anwendung sein, also z. B. der Unternehmer, der eine Maschine einsetzt, die mit einer lernenden Software ausgestattet ist. Der Betreiber soll darüber hinaus gezwungen werden, eine Pflichtversicherung für mögliche Risiken abzuschließen.

Mehr Anreize für KI-Entwicklung benötigt

„Anstelle von zusätzlicher Regulierung, Haftungsverschärfungen und Pflichtversicherungen bräuchten die Unternehmen mehr Anreize, in die Entwicklung und den Einsatz dieser Technologie zu investieren“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. Eine aktuelle Umfrage unter Geschäftsführern und Führungskräften in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in Deutschland im Auftrag des Bitkom zeigt, dass bislang gerade einmal 9 % der Unternehmen KI-Anwendungen im Einsatz haben. Für zwei Drittel (64 %) der Unternehmen ist ein solcher Einsatz dagegen derzeit gar kein Thema.
Nach Ansicht des Bitkom können KI-Systeme in vielfältiger Weise Tätigkeiten und Entscheidungen menschlicher Anwender unterstützen und ihnen ihre Aufgaben erleichtern. Solche Systeme werden etwa bei der Qualitätskontrolle von Stoffen oder bei der Diagnose von Krankheiten eingesetzt. Sie können aber auch für die Textanalyse, etwa zur Bestimmung der Autorenschaft, genutzt werden oder bei der Wartung von Großanlagen und beim Design komplexer Industrieaggregate unterstützen.

Bitkom warnt vor unkoordinierten Vorschriften

„Künstliche Intelligenz ist eine der hoffnungsvollsten Zukunftstechnologien in Europa“, betont Berg. „Wir dürfen das riesige Potenzial dieser Technologie für vielfältige Verbesserungen in Wirtschaft und Gesellschaft nicht vorschnell ausbremsen.“ Bitkom warnt insbesondere vor einer unkoordinierten Vielzahl neuer Vorschriften, mit denen der KI-Einsatz reguliert wird. „Die jetzt im EU-Parlament diskutierte Initiative betrifft zunächst KI-Systeme mit besonderem Gefährdungspotenzial, jedoch sind weitere Haftungsvorschriften und andere rechtliche Vorgaben für die Entwicklung von KI bereits angekündigt“, so Berg.
So wird schon seit längerem diskutiert, die Produkthaftung auf EU-Ebene zu verschärfen, um insbesondere auch Entwickler von KI-Systemen unmittelbarer in die Haftung einzubeziehen. Außerdem hat die EU-Kommission in ihrem Weißbuch zu Künstlicher Intelligenz aus dem Februar für KI-Hochrisikoanwendungen neue Dokumentationspflichten und Risikomanagementanforderungen für KI-Hersteller und KI-Anwender, zwingende Konformitätsbewertungen für KI-Produkte und eine Änderung der Regeln zur Beweislast zulasten von KI-Herstellern vorgeschlagen. Diese neuen Vorschriften würden zu der schon bestehenden Haftung für Diskriminierungen und für Datenschutzverstöße hinzukommen.
„Weil keine Technologie perfekt ist, müssen wir Menschen wirksam vor Schäden durch solche Systeme schützen und es darf nicht zu Haftungslücken kommen. Wichtig ist, dabei ein in sich konsistentes System zu schaffen, das zudem verhältnismäßig ist“, sagt Berg.

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