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Studie zu Rechtsfragen der Digitalisierung veröffentlicht

Europa benötigt bessere Regeln für den digitalen Wandel der Wirtschaft. Für den Umgang mit Daten wünschen sich Unternehmen einen einheitlichen, EU-weiten Rechtsrahmen und Freiräume für privatrechtliche Lösungen. Das geht aus der europaweiten Studie "Legal issues of digitalisation in Europe" von Noerr LLP und BusinessEurope – dem europäischen Dachverband der nationalen Industrie- und Arbeitgeberverbände – hervor.

von | 04.11.20

Die Digitalisierung ist für die europäischen Unternehmen das zentrale Thema: Fast 90 Prozent der befragten Entscheider aus 20 Ländern gehen davon aus, dass der digitale Wandel der Wirtschaft innerhalb der kommenden fünf Jahre einen erheblichen Einfluss auf das Geschäftsmodell des eigenen Unternehmens haben wird.
Auch bei der EU-Kommission genießt der geplante „Digitale Binnenmarkt“ höchste Priorität. „Die Botschaft der Wirtschaft an die Kommission und die nationalen Gesetzgeber ist nach der Studie eindeutig“, sagt Prof. Dr. Peter Bräutigam, IT-Rechtsexperte und Noerr-Partner. „Weniger Regulierung, dafür eine stärkere europaweite Harmonisierung nationaler Gesetzgebung. Bevorzugt werden flexible vertragliche Lösungen.“
Die Wirtschaft bevorzugt:

  • vertragliche Lösungen im Hinblick auf das Eigentum an und den Zugriff auf Daten sowie im Hinblick auf Haftungsfragen
  • spricht sich mehrheitlich für weniger Regulierung, aber – soweit erforderlich – für mehr Harmonisierung nationaler Regeln auf Ebene der EU aus
  • plädiert für einen ungehinderten grenzüberschreitenden Datenverkehr und für die freie Wahl des Speicherorts der Daten
  • und blickt skeptisch auf die Diskussionen über Eigentumsrechte an Daten und ein „Data Producer’s Right“.

Vertragliche Freiheit wichtiger als Regulierung
Konkret haben Noerr und BusinessEurope gefragt, welche ordnungspolitischen Maßnahmen die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Digitalstrategien bevorzugen – im Hinblick auf die Fragen nach dem Eigentum an und dem Zugriffs auf Daten, der Haftung sowie der Cloud. Ergebnis: Im Hinblick auf Cloud-Dienste stimmt eine Mehrheit der Befragten für einheitliche, EU-weite Regeln. Auf einer Skala von 1 (starke Ablehnung) bis 5 (große Zustimmung) liegt die Zustimmung bei 3,95.
Demgegenüber favorisiert bezüglich Eigentum, Zugriff und Haftung die Mehrheit privatrechtliche Lösungen. Die jeweiligen Zustimmungswerte liegen bei 3,90 (Zugriff) bis 4,0 (Eigentum und Haftung). Als mögliche Alternativen benennen die Befragten technische Normen und Standards sowie Vertragsmuster. Für nationale Regelungen plädiert in allen Fällen nur eine Minderheit.
Gewünscht: grenzenloser Datenfluss und sichere Cloud-Standorte
Beim Zugriff auf ihre Daten ist es einer Mehrheit von 68 Prozent der Befragten sehr wichtig, eine Wahl zu haben, in welchem Land oder in welcher Region die Unternehmensdaten gespeichert und verarbeitet werden. Zugleich ist 58 Prozent der Befragten ein grenzüberschreitender Datenzugriff besonders wichtig.
„Europas Unternehmen legen mehrheitlich Wert auf einen ungehinderten Datenfluss innerhalb der Union. Zugleich bedarf nicht jeder technologische Fortschritt einer Regulierung. Vertragliche Lösungen und der existierende Rechtsrahmen geben bereits Antworten auf Fragen zum Eigentum an und Zugriff auf Daten sowie hinsichtlich der Haftung“, sagt Markus Beyrer, Generaldirektor von BusinessEurope.
Mehr Cloud-Dienste als festinstallierte Softwareprodukte
Die Studie förderte zudem zutage, dass in 41 Prozent der europäischen Unternehmen bereits heute mehr Cloud-Dienste als festinstallierte Softwareprodukte zum Einsatz kommen. Dieser Technologie messen die Befragten zudem eine besonders hohe Bedeutung zu: Neben Plattformdiensten (3,75) und Big Data (3,55) hat Cloud-Computing (3,69) nach der Studie den größten Einfluss auf das Geschäftsmodell der Unternehmen (Skala von 1 bis 5). Geringer wird der Einfluss des Internets der Dinge (3,33) sowie von künstlicher Intelligenz (2,71) und der Blockchain-Technologie (2,39) erachtet.
Abwartend äußern sich die befragten Entscheider zu dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen „Data Producer’s Right“ für nicht-personalisierte Daten. Knapp die Hälfte (47 Prozent) der Befragten ist der Meinung, dass dieses Konzept noch eingehender diskutiert werden muss. „Dies gilt auch für ein ‚Eigentumsrecht‘ an Daten“, betont Peter Bräutigam. „Die Nutzungsrechte an Daten sollten deshalb weiter wie bisher vertraglich geregelt werden und der Gesetzgeber eine Regulierung nicht vorschnell erwägen.“
Die komplette Studie ist online unter www.noerr.com hinterlegt.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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