Auf dem gemeinsamen Fachtag der Arbeitsgruppen Rechtliche Rahmenbedingungen (AG4) und Sicherheit kollaborativer Ökosysteme (AG3) der Plattform Industrie 4.0 diskutierten Anfang November mehr als 100 Fachleute technische und juristische Anforderungen an industrielle KI und digitale Identitäten – zwei maßgebliche Grundpfeiler zukunftsfähiger digitaler Wertschöpfungssysteme.
Rechtssicherheit als Basis für industrielle KI
Sicherheit, Vertrauen und ein geeigneter Rechtsrahmen für den Umgang mit digitalen Assets waren die Leitmotive für die Diskussionen des Tages. In ihren eröffnenden Worten ordneten Dr. Daniel Senff, Geschäftsstelle Plattform Industrie 4.0, Markus Heß, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie die AG-Leitenden Michael Jochem (AG 3), Dr. Hans-Jürgen Schlinkert (AG 4) und Dr. Christine Payer (AG 4) die inhaltlichen Schwerpunkte und deren Relevanz für den Erfolg von industriellen Datenökosystemen für globale Wertschöpfungsnetzwerke zunächst übergreifend ein.
Um etablierte, beispielsweise US-amerikanische KI-Modelle in der Industrieproduktion nutzbar zu machen und ihre Adaption voranzutreiben, braucht es Rechtssicherheit. Aktuell sehen die Expertinnen und Experten der AG 4 diesbezüglich eine Überregulierung durch die EU-Digitalgesetzgebung. Für Unternehmen sei die inakzeptabel, da sie hohe rechtliche Risiken bei Entwicklung und Anwendung von KI erzeugt.
Die Diskussionen auf dem Fachtag machten deutlich, dass insbesondere die Umsetzung der KI-Verordnung (EU AI Act) für die Industrie enorm herausfordernd ist. Viele Beispiele zeigen, dass die gesetzlichen Festlegungen zu Risikoklassifizierung, Anwendungsbereich und der resultierenden Haftung präzisiert werden müssen, um Unternehmen hier die geforderte Compliance zu ermöglichen. Bereits jetzt hat die geltende überbordende Regulatorik kritische Auswirkungen auf Projekte und Initiativen zum Aufbau von Datenökosystemen, die angetreten sind, die Wettbewerbsfähigkeit der EU nachhaltig zu stärken. Die interdisziplinären Task Forces der AG4 begründen deshalb eine gemeinsame Strategie für KI-Modelle, Regulatorik und Governance und begleiten gleichzeitig die fällige Überarbeitung von Regularien im „Digital Omnibus“ der EU-Kommission.
Eine europäische Digitalregulierung muss zum Ziel haben, Entwicklung, Adaption und Skalierung neuer Technologien wie KI ermöglichen. Dr. Francesca Hennig-Possenti (AG 4) stellte dazu fest, dass jetzt die einmalige Gelegenheit besteht, dass Industrie und Gesetzgeber Aktivitäten entwickeln, um gemeinsam regulatorische Grundlagen für rechtsicheren und europäisch geprägten Einsatz und Entwicklung von (industrieller) KI zu legen – für Europas Wettbewerbsfähigkeit.
Workshop befasste sich mit Überregulierung von Industrial AI
Im Anschluss an die impulsreichen Fachsessions diskutierten die Teilnehmenden in einem Workshop zu rechtlichen Fragen industriell eingesetzter KI, wie der Rechtsrahmen neue Technologien und deren Adaption besser unterstützen kann. Gemeinsam gingen sie der Frage nach, ob und wie höhere Flexibilität in der Anwendung rechtlicher Vorgaben erreicht werden kann und ob völlige Rechtskonformität umsetzbar ist. Reichen hierzu Veränderungen und Anpassungen im Recht oder sind völlig neue Ansätze in der Rechtsgestaltung zwingend, um Innovationen zu ermöglichen? Der Workshop war ein erster Schritt auf dem Weg, die aktuelle Überregulierung zu überwinden und die technische wie rechtliche Perspektive zusammenzubringen.
Außerdem diskutierten die Teilnehmenden des Fachtages die ethische Komponente von KI: Wie sieht eine Regulation aus, die auf geltenden ethischen Grundsätzen fußt und gleichzeitig Innovationen fördert? Insbesondere dem Datenschutz kommt hier eine zentrale Rolle zu. Diesbezügliche Vorgaben sehen dies- und jenseits des Atlantiks sowie in China grundsätzlich anders aus. Was also müssen wir tun, um europäische Standards hochzuhalten, wettbewerbsfähig zu bleiben und den vollen Nutzen aus KI-Modellen zu generieren, ohne Biases zu replizieren oder Wertvorstellungen über Bord zu werfen? Welchen gesetzlichen Rahmen braucht die deutsche (und europäische) Industrie, um eigene KI-Modelle zu ermöglichen und zu fördern? Reichen Ausnahmen im IP-Recht und der DSGVO aus, oder muss eine breitere Deregulierung greifen?
Impulse für mögliche Lösungen wird die AG4 der Plattform Industrie 4.0 an die Politik übermitteln.
Plattform Industrie 4.0 im Kontakt mit Bundesdigitalminister
Die Arbeitsgruppe Sicherheit kollaborativer Ökosysteme (AG3) arbeitet an Vorschlägen, wie digitale Identitäten für den B2B-Bereich verfügbar gemacht werden können, da das Datenteilen in kollaborativen Ökosystemen die zweifelsfreie automatisierte Identifikation der teilnehmenden Unternehmen erfordert. Die Expertinnen und Experten der AG streben vor diesem Hintergrund die Nutzung der auf Basis der eIDAS-2.0-Verordnung entstehenden Identitätsinfrastruktur auch für juristische Personen des Privatrechts an.
Im Rahmen des Fachtages boten die Experten mit ihren Beiträgen einen Überblick über den Stand der Regulierung und die diesbezüglichen Umsetzungsansätzen sowie über Initiativen und Angebote, die auf der Anwendung digitaler Identitäten für die Industrie beruhen.
Bereits im Vorfeld des Fachtages hatte sich die Plattform Industrie 4.0 auf Betreiben der Task Force „Digitale Identitäten für die Industrie“ der AG3 und mit Unterstützung von acht weiteren Industrieverbänden an Bundesminister Wildberger im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) gewandt, um ein gemeinsames Umsetzungsprojekt von öffentlichem und privatem Sektor zur technologieoffenen Einführung von EU Business Wallets und der Identitätsinfrastruktur zu fordern. Die Verbände heben hervor, dass bei einem entsprechenden Umsetzungsprojekt Organisationen, die operativ Verantwortung für Elemente der Identitätsinfrastruktur übernehmen, Experten aus der Wirtschaft sowie Vertreter aus den beteiligten Ministerien und der Politik beteiligt sind.
Im Rahmen eines Workshops strukturierten die Teilnehmenden des Fachtages das geforderte Umsetzungsprojekt für die weitere, vertiefende Diskussion mit dem BMDS. Als ein erster Anwendungsfall wurde der Energiesektor favorisiert und die Frage nach notwendigen Funktionen der Identitätsinfrastruktur sowie den angezeigten Funktionsträgern (Privat/Staat) diskutiert.
Weitere Informationen gibt es unter www.plattform-i40.de.







