Der NAMUR AK 3.6 Analysenmesstechnik hat das Positionspapier AK-POSITION_AK 3.6 Auswahl geeigneter Gaswarngeräte in Explosionsschutzmaßnahmen erstellt.
Betreiber einer Prozessanlage mit brennbaren Gefahrstoffen müssen nach Gefahrstoffverordnung im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung ein Explosionsschutzkonzept für ihre Anlagen entwickeln, in dem die erforderlichen Explosionsschutzmaßnahmen festgelegt und dokumentiert werden (Explosionsschutzdokument).
Können explosionsfähige Gemische nicht sicher verhindert werden, sind geeignete Explosionsschutzmaßnahmen festzulegen, durch die das Auftreten explosionsfähiger Gemische oder/und das Wirksamwerden von Zündquellen ausreichend sicher vermieden werden.
Kann das Auftreten von zündfähigen Gemischen und Zündquellen nicht hinreichend sicher vermieden werden, sind die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß zu reduzieren.
Die Technischen Regeln zur Gefahrstoffverordnung TRGS 720 ff [1-7] lösen die sogenannte Vermutungswirkung aus.
Das bedeutet, dass bei Einhaltung der Anforderungen aus den Technischen Regeln, die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt werden. In der Gefährdungsbeurteilung werden die erforderlichen Maßnahmen beschrieben, die das Explosionsrisiko reduzieren. Hier geht es zum Positionspapier.