Damit kann TÜV Rheinland Unternehmen auf einem normgerechten Weg in die Zukunft der Industrie umfassend unterstützen.
Neue Bestimmungen der EU 2023/1230
„Die wesentlichen Neuerungen der Maschinenverordnung betreffen die Digitalisierung und Konnektivität von Maschinen. Besonders im Fokus stehen: Künstliche Intelligenz (KI), Cyber-Sicherheit, Mensch-Roboter-Kollaboration sowie die Vernetzung von Maschinen über das Internet“, erklärt Thomas Koester, Globaler Leiter Technisches Kompetenzcenter Industriemaschinen von TÜV Rheinland.
„Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission strengere Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen definiert wie Schutz durch Software-Updates und Schutz vor Cyber-Angriffen.“
Übergangsfrist gestartet – frühzeitige Vorbereitung sinnvoll
Die Verordnung gilt explizit für Maschinen und dazugehörige Produkte wie auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte, Gelenkwellen und unvollständige Maschinen. Ausgenommen sind unter anderem Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen sowie die meisten Haushalts- und Bürogeräte.
Ab dem 20. Januar 2027 müssen Hersteller die neuen Anforderungen der Maschinenrichtlinie verpflichtend einhalten.
Koester empfiehlt: „Hersteller von Industriemaschinen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und die Übergangsfrist nutzen, um ihre Maschinen und Prozesse entsprechend anzupassen.“
Normgerecht in die Zukunft der Industrie
Als Benannte Stelle bietet TÜV Rheinland Unterstützung für Hersteller an in Form von Prüf- und Zertifizierungsservices gemäß den neuen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Die Fachleute des Unternehmens prüfen beispielsweise die Plausibilität von Dokumenten zur Cyber-Sicherheit und nehmen individuelle Konformitätsbewertungen vor. Mit einer frühzeitigen Vorbereitung können Hersteller Ausfallzeiten und zusätzliche Kosten vermeiden und ihre Maschinen schneller auf den europäischen Markt bringen.