Die Anforderungen an funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie gelten als komplex, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Mit der VDI/VDE 2180 Blatt 5 E liegt nun laut VDI ein Ansatz vor, der genau diese Hürde senkt. Die Richtlinie beschreibt ein kompaktes, leicht nachvollziehbares Vorgehen, das Unternehmen bei der Einhaltung von Störfall-, Betriebs- und Anlagenvorschriften unterstützt.
Neues Konzept reduziert Komplexität der Funktionalen Sicherheit
Das neue Konzept reduziert in organisatorischer und technischer Hinsicht stellenweise den Grad der Komplexität und verzichtet auf technische Sonderlösungen. Aus Gründen der pragmatischen Umsetzung können daher technische Anforderungen auch übererfüllt und die notwendige Risikominderung übertroffen werden. So werden im Konzept der VDI/VDE 2180-5 z. B. Sicherheitseinrichtungen in SIL1 oder PLT-Betriebseinrichtungen mit Sicherheitsfunktion immer in SIL2 umgesetzt. Dafür ist weniger detailliertes Fachwissen beim Betreiber erforderlich als beispielsweise bei der Umsetzung der Funktionalen Sicherheit nach Blatt 1-4.
Im Zentrum von VDI/VDE 2180-5 steht die Umsetzung des Sicherheitslebenszyklus in der Praxis und weniger dessen theoretische Beschreibung wie bei den meisten Standards zur Funktionalen Sicherheit.
VDI reagiert auf industrieweite Ressourcenknappheit
Damit reagiert der VDI/VDE auf eine Entwicklung, die die Branche seit Jahren beschäftigt: Wie lässt sich Sicherheit zuverlässig gewährleisten, wenn Ressourcen knapp sind und Anlagen dennoch wachsen, altern oder modernisiert werden? Das neue Richtlinienblatt versucht eine Antwort darauf zu geben. Und zwar nicht mit mehr Komplexität, sondern mit einem pragmatischen Werkzeug, das den Alltag in der Prozessindustrie erleichtern soll.
Die Richtlinie VDI/VDE 2180 Blatt 5 E „Funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie – Basiskonzept zur Umsetzung der funktionalen Sicherheit“ ist im November 2025 als Entwurf erschienen und kann für 86,40 Euro bei DIN Media erworben werden. Einsprüche zum Entwurf sind bis 30.04.2026 über das elektronische Einspruchsportal oder per E-Mail an die herausgebende Gesellschaft (gma@vdi.de) möglich.
Weitere Informationen gibt es unter www.vdi.de.







