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Neue VDI-Richtlinie zu Schäden durch mechanische Belastungen

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Thema:
Autor: Jonas Völker

Produkte werden in der Regel so hergestellt, dass während der vorgesehenen Betriebsdauer ein funktionssicherer und gefahrloser Einsatz möglich ist. Sorgfältige Konstruktion, Fertigung und Erprobung können jedoch nicht immer verhindern, dass es trotz Einhalten der vorgesehenen Betriebsweise zu Fehlern und Schäden an diesen Produkten kommt. Im Beuth-Verlag ist daher die Richtlinie VDI 3822 Blatt 1.1 Entwurf „Schadensanalyse – Schäden durch mechanische Belastungen“ neu erschienen.

Schadensanalyse führt zu robusteren Produkten

Je besser bekannt ist, wie Schäden entstehen, desto eher können sie im Vorhinein vermieden werden. Das Ziel der Richtlinienreihen VDI 3822 ist daher, durch genaue Schadensanalysen Verbesserungen bei der Werkstoffentwicklung, der Werkstoffauswahl, der Konstruktion, der Fertigung, der Betriebsweise und der Wartung und Reparatur zu erreichen. Die VDI 3822 Blatt 1.1 E beschäftigt sich mit Schäden, die durch mechanische Belastungen entstehen. Die Richtlinie unterstützt bei der Findung potenzieller Schadenshypothesen und -mechanismen, um anschließend Hinweise zur Feststellung der Schadensursachen zu geben.

Neue Richtlinie ist im Dezember 2021 erschienen

Herausgeber der Richtlinie VDI 3822 Blatt 1.1 Entwurf „Schadensanalyse – Schäden durch mechanische Belastungen„ ist die VDI-Gesellschaft Materials Engineering (GME). Die Richtlinie ist im Dezember 2021 als Entwurf erschienen. Sie kann zum Preis von 145,80 € beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/3822 oder https://www.beuth.de möglich.

Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gme@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.05.2022. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

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