Die nachfolgende NAMUR-Empfehlung ist in einer neuen Ausgabe erschienen und kann ab sofort bei der Geschäftsstelle bezogen werden.
NE 53 „Software- und Hardware-Kennzeichnung von Feldgeräten und signalverarbeitenden Geräten“
Es ist für den Betreiber von Geräten wichtig, den genauen Stand von Hard- und Software zu kennen. Nur so kann er Veränderungen erkennen und entsprechend darauf reagieren.
Beispiele dafür sind:
- Das Beurteilung einer Gerätebewährung setzt voraus, dass man genau weiß, welche Geräte eingesetzt werden.
- Bei geänderter Hard- oder Software, muss das Wartungspersonal eventuell Maßnahmen zur Anpassung der Applikation durchführen.
- Wenn Schwachstellen eines Gerätes erkannt werden, muss ermittelt werden können, welche Geräte betroffen sind.
Neben der Kennzeichnung von Hard- und Softwareversion am Gerät ist es auch erforderlich, Änderungen an die Betreiber zu melden. Die NAMUR-Empfehlung legt den Inhalt dieser Meldung fest. Außerdem gibt sie Kriterien vor, wie je nach Änderungsumfang die Versionskomponenten hochzuzählen sind.
Die Änderung gegenüber der vorigen Ausgabe der NE 53 betreffen im Wesentlichen die Änderungskennzeichnungen sowie das Formblatt für die Änderungsmeldung.