Die NAMUR hat die neue NE 199 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel unter Anwendung der Methode der ständigen Überwachung“ veröffentlicht. Ziel der neuen Empfehlung ist es aufzuzeigen, mit welchen betrieblich üblichen Maßnahmen eine ständige Überwachung realisiert werden kann. Über die Geschäftstelle der NAMUR kann die neue NE 199 ab sofort bezogen werden.
NE 199 orientiert sich an DGUV-Vorschrift
In der BetrSichV sind zur wiederkehrenden Prüfung u. a. Anforderungen bzgl. der Prüfung von Arbeitsmitteln festgelegt. Schaut man nun in die DGUV-Vorschrift 3, so sind dort die Prüfanforderungen für elektrischen Anlagen und Betriebsmittel geregelt. Die zu dieser Vorschrift gehörende Durchführungsanweisung konkretisiert diese Anforderungen bzgl. Prüffristen für die Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel, lässt daneben aber zusätzlich die Methode der ständigen Überwachung zu.
Ständige Überwachung als häufig genutzte Methode
In Bereichen, in denen Anlagenbetreiber eigene Instandhaltungsbereiche mit einer ausreichenden Anzahl an Elektrofachkräften vorhalten, z. B. in der Prozessindustrie, ist die ständige Überwachung eine häufig genutzte Methode zur Erfüllung der Anforderungen an die Wiederholungsprüfungen von ortsfesten elektrischen Anlagen.
Ziel der neuen NE 199 ist es aufzuzeigen mit welchen betrieblich üblichen Maßnahmen die ständige Überwachung erreicht werden kann.
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