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AI Act: Bitkom fordert schnelles nationales Umsetzungsgesetz

Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst forderte in einer Pressemeldung nun die Bundesregierung dazu auf, schnell ein nationales Umsetzungsgesetz auf den Weg zu bringen.

von | 07.08.24

Am 1. August ist der AI Act in Kraft getreten.
Foto: Alex - stock-adobe.com
Gesicht, bestehend aus Datenpunkten

Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst forderte in einer Pressemeldung nun die Bundesregierung dazu auf, schnell ein nationales Umsetzungsgesetz auf den Weg zu bringen.

KI muss in Wirtschaft und Verwaltung vorangetrieben werden

„Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab. Die Umsetzung darf nicht zur Hängepartie für Unternehmen werden: Lange Rechtsunsicherheit, unklare Zuständigkeiten und aufwendig bürokratische Prozesse in der Umsetzung des AI Acts würden europäische KI-Innovation behindern.“

Ziel müsse sein, den Einsatz von KI sowohl in Wirtschaft und Verwaltung als auch in der Gesellschaft konsequent voranzubringen. Das könne nur gelingen, wenn die Umsetzung bürokratiearm und praxisnah erfolgt.

Bundesregierung muss Umsetzungsgesetz des AI Acts auf den Weg bringen

Die Bundesregierung müsse laut Wintergerst zeitnah einen Vorschlag für ein nationales Durchführungsgesetz zum AI Act vorlegen, damit die Unternehmen wissen, was auf sie zukommt. Dabei brauche es neben der Ernennung einer zentralen nationalen Behörde ebenso klar geregelte Zuständigkeiten unter den nationalen Marktüberwachungs- und Konformitätsbewertungsstellen. Zudem müssten alle zuständigen Behörden mit ausreichend Personal und Ressourcen ausgestattet werden, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können. Nicht zuletzt sollten speziell KMUs und Startups durch eine passgenaue Ausgestaltung der geplanten KI-Reallabore und praxisnahe Hilfestellungen der Behörden im Umgang mit dem AI Act unterstützt werden.

„Gleichzeitig gibt es auch für die EU noch einiges zu tun: Die Kommission muss zeitnah Richtlinien erarbeiten, um Doppelregulierung und zusätzlichen Verwaltungsaufwand weitestgehend zu vermeiden. Darüber hinaus muss das angekündigte AI Office möglichst bald eingerichtet werden und gemeinsam mit den Industrievertretern zum Erstellungsprozess der General Purpose AI Model Anforderungen beraten“, erklärte Wintergerst abschließend.

Der AI Act im Detail

Der AI Act ist ein europäisches Gesetz über Künstliche Intelligenz (KI) und das erste Gesetz über KI, das von einer großen Regulierungsbehörde verabschiedet wurde. Das Gesetz ordnet die Anwendungen von KI drei Risikokategorien zu:

  1. Anwendungen und Systeme, die ein inakzeptables Risiko darstellen, wie z. B. ein staatlich betriebenes Social Scoring, wie es in China eingesetzt wird, soll verboten werden.
  2. Anwendungen mit hohem Risiko, wie z. B. ein Tool zum Scannen von Lebensläufen, das eine Rangfolge von Bewerbern erstellt, unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen.
  3. Anwendungen, die nicht ausdrücklich verboten oder als risikoreich eingestuft sind, bleiben weitgehend unreguliert.

Weitere Informationen gibt es unter www.bitkom.org.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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