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Ab heute gilt der Data Act – und viele Fragen bleiben offen

Ab heute müssen die Unternehmen in Deutschland den europäischen Data Act vollständig umgesetzt haben. Doch die Bundesregierung hat es in der 20 Monate langen Übergangsfrist seit dem Beschluss nicht geschafft, Verfahrensfragen zu klären und Aufsichtsbehörden zu benennen.

von | 12.09.25

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Wer in Europa Gesetze beschließt, muss auch für ihre Umsetzung sorgen."
Quelle: Bitkom
Data Act

„Wer in Europa Gesetze beschließt, muss auch für ihre Umsetzung sorgen. Dazu gehört, die Betroffenen ausreichend zu informieren und zu unterstützen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Auch wegen vieler neuer und ungeklärter Rechtsbegriffe und fehlenden Ansprechpartnern in der Verwaltung hatte in einer Bitkom-Studie im Frühjahr erst jedes hundertste Unternehmen (1 Prozent) den Data Act vollständig umgesetzt, gerade einmal weitere 4 Prozent immerhin teilweise.

„Deutschland manövriert sich nicht nur in einen Europarechtsbruch, sondern wird auch zu einem Bremsklotz für eine einheitliche europäische Auslegung des Data Act“, so Wintergerst. „Die Bundesregierung muss jetzt zügig ein Durchführungsgesetz zum Data Act verabschieden und perspektivisch eine Digitalagentur unter dem Digitalministerium gründen, die auch die Aufsicht zum Data Act übernimmt.“

Bis dahin sollten die Bundesnetzagentur und die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für den Data Act zuständig sein, auch um eine Zersplitterung der Aufsicht in die einzelnen Landesdatenschutzbehörden zu vermeiden.

Data Act: Leitfaden

Der EU Data Act ist im Januar 2024 in Kraft getreten und wird nach einer Übergangsfrist ab heute grundsätzlich anwendbar.

Er beinhaltet eine Vielzahl von unterschiedlichen Regelungen, die etwa den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern erleichtern oder den Zugriff von Verwaltungen auf Unternehmensdaten in einem Notfall ermöglichen sollen.

Er macht aber auch Vorgaben für Vertragsklauseln rund um Daten und gibt Unternehmen und Nutzenden Rechte an Daten von vernetzten Geräten, was die Entwicklung neuer Dienstleistungen unterstützen kann.

Um konkrete Hilfestellung für die Unternehmen zu geben, hat Bitkom heute einen Praxisleitfaden mit Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Data Act veröffentlicht.

Unter anderem erklärt er die Regelungen und gibt Praxis-Tipps, die bei der Umsetzung im Unternehmen helfen. Der „Umsetzungsleitfaden zum Data Act: Hilfestellungen zur Umsetzung von (EU) 2023/2854 – aus der Praxis für die Praxis“ finden Sie hier.

Darüber hinaus hat Bitkom bereits im Vorjahr Beispiele veröffentlicht, wie sich die Chancen im Data Act nutzen lassen. Dabei geht es unter anderem um Möglichkeiten, Daten für wirtschaftliche und gesellschaftliche Ziele zu nutzen, Transparenz über Daten zu erhalten oder KI-Modelle zu trainieren.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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