3 Min. Lesezeit

Blockchain: Zu wenig Rechtssicherheit für Durchbruch

Damit Unternehmen in Deutschland bestmöglich von der Blockchain-Technologie profitieren können, sollte vor allem die Rechtssicherheit verbessert werden.

von | 04.11.20

Der Digitalverband Bitkom warnt angesichts von zahlreichen offenen Fragen zum Datenschutz vor Verzögerungen beim Einsatz der Blockchain-Technologie in Deutschland. Zugleich erhofft sich Bitkom vom morgigen Roundtable zum Thema Blockchain und Datenschutz im Bundeswirtschaftsministerium wichtige Weichenstellungen. „Die Blockchain-Technologie hat das Potenzial, ganze Branchen grundlegend zu verändern. Und Deutschland hat die Chance, eine führende Rolle in der Blockchain-Anwendung und –Entwicklung einzunehmen“, sagt Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom. „Die Bundesregierung hat diese Chance erkannt und eine Blockchain-Strategie beschlossen, um der Technologie zum Durchbruch zu verhelfen. Damit das gelingt, müssen wir aber schnellstmöglich die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten ausräumen.“
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen
Nach einer Bitkom-Umfrage sagen 6 von 10 Unternehmen (59 Prozent), die Blockchain habe große Bedeutung für die künftige Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Zugleich geben aber auch zwei Drittel (66 Prozent) der Unternehmen an, dass Datenschutzanforderungen eine Herausforderung beim Blockchain-Einsatz hierzulande sind.
Blockchain-Technologie
Bei der Blockchain-Technologie werden Daten nicht zentral auf einem Server gespeichert, sondern dezentral, verteilt in einem Netzwerk von Rechnern. Technisch wird sichergestellt, dass einmal auf einer Blockchain hinterlegte Daten nicht mehr geändert werden können. Damit ist keine zentrale Instanz notwendig, der alle Marktteilnehmer vertrauen müssen, es kann auch kein zentraler Speicherort von Kriminellen angegriffen oder durch technische Störungen lahmgelegt werden. Je offener und zugangsfreier das gewählte Blockchain-System, desto größer sind die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Datenschutzanforderungen.
Europäische Datenschutzgrundverordnung
Beim Einsatz der Blockchain ist aufgrund der europäischen Datenschutzgrundverordnung unter anderem offen, ob die für die Technologie dringend notwendigen Hash-Werte und Public Keys als Daten mit Personenbezug gelten müssen und die Verarbeitung entsprechend datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt. Auch ist offen, ob die für den Betrieb einer Blockchain notwendigen sogenannten Miner und Nodes datenschutzrechtlich als gemeinsam Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter gelten. Rechtssicherheit wird aber entscheidend dafür sein, ob Anbieter Blockchaintechnologie und Anwendungen entwickeln und nutzen.
Datenschutzrechtliche Vorschriften
Auch andere datenschutzrechtliche Vorschriften sind mit der Blockchain-Technologie kaum in Einklang zu bringen – was die fehlende Innovationsoffenheit der Datenschutzvorgaben verdeutlicht. So steht der Grundsatz der Speicherbegrenzung im Widerspruch des Blockchain-Gedankens, alle Transaktionen ewig nachvollziehen zu können. Auch das in der Datenschutz-Grundverordnung verankerte Recht von Betroffenen, ihre gespeicherten Daten korrigieren oder löschen zu lassen, kollidiert mit der Revisionssicherheit der Blockchain, die nachträgliche Veränderungen grundsätzlich ausschließt. „Wir brauchen dringend Klarheit beim Einsatz der Blockchain in Deutschland. Eine klärende Stellungnahme der Datenschutzbehörden zu den vielen offenen Fragen wäre schon ein großer Schritt in Richtung Rechtssicherheit“, so Hansen.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Jetzt Newsletter abonnieren

Brennstoff für Ihr Wissen, jede Woche in Ihrem Postfach.

Hier anmelden

KommA 2026: KI und neue Mobilfunkstandards im Fokus
KommA 2026: KI und neue Mobilfunkstandards im Fokus

Wie verändern KI, neue Mobilfunkstandards und zunehmende Vernetzung die industrielle Kommunikation? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich die KommA 2026 am 10. November auf dem Innovation Campus Lemgo. Das Jahreskolloquium bringt Experten aus Wissenschaft und Industrie zusammen.

mehr lesen
SECURITY UNTER KONTROLLE 2027: Einreichungsfrist endet am 15. September
SECURITY UNTER KONTROLLE 2027: Einreichungsfrist endet am 15. September

Der Kongress „Security unter Kontrolle“ ruft Fachleute aus Automatisierung, Industrie, Forschung und Behörden zur Beitragseinreichung auf. Gesucht werden vor allem praxisnahe Lösungsansätze für reale Herausforderungen der industriellen Security. Wer auf die Bühne will, hat nur noch bis kommenden Dienstag Zeit. Für die Bewerbung genügt eine halbe Seite Text.

mehr lesen

atp weekly

Der Newsletter der Branche

Ihr kostenfreier E-Mail-Newsletter für alle Belange der Automatisierung.

Sie möchten das atp magazin testen

Bestellen Sie Ihr kostenloses Probeheft

Überzeugen Sie sich selbst: Gerne senden wir Ihnen das atp magazin kostenlos und unverbindlich zur Probe!

Finance Illustration 03