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Messtechnik: neue VDI-Norm zur Prüfung von Messuhren

Die Prüfung von Messgeräten ist wichtig, um die Qualität der Messungen selbst sicherzustellen – stimmt das Messgerät nicht, kann auch das Ergebnis nicht stimmen. Daher ist es notwendig, Messuhren in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionalität zu überprüfen und zu kalibrieren. Die neue Richtlinie VDI/VDE/DGQ/DKD 2618 Blatt 11.1 beschreibt zu diesem Zweck Verfahren für die Bauart-/Typprüfung, die Erst-/Eingangsprüfung sowie für die Überwachungsprüfung von mechanischen Messuhren.

von | 04.11.20

Bild: Jan Barkmann / pixabay.com

In Form direkt anwendbarer Handlungs- und Arbeitsanweisungen zeigt die Richtlinie die erforderlichen Arbeitsschritte für die jeweiligen Prüfungen. Dabei werden neben der Kalibrierung auch die Vorbereitungsarbeiten an der Kalibriereinrichtung sowie an den Prüfobjekten erläutert. Auch Hinweise zur Bewertung der Kalibrierung sowie zur Dokumentation finden sich in VDI/VDE/DGQ/DKD 2618 Blatt 11.1.
Die Richtlinie gilt in Verbindung mit den Richtlinien VDI/VDE/DGQ 2618 Blatt 1.1 und Blatt 1.2 für mechanische Messuhren nach DIN EN ISO 463 und DIN 878. Sie gilt für Grenzwerte bis Messspanne 10 mm. Für elektronische digitale Messuhren gibt es das Blatt 14.1 der Richtlinienreihe.

Neue Richtlinie erscheint im Juni 2020

Herausgeber der Richtlinie VDI/VDE/DGQ/DKD 2618 Blatt 11.1 „Prüfmittelüberwachung – Prüfanweisung für mechanische Messuhren“ ist die VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik (GMA). Die Richtlinie erscheint im Juni 2020 als Entwurf und kann zum Preis von 59,80 € beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden.
VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.
Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de möglich.
Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gma@vdi.de).
Die Einspruchsfrist endet am 30.11.2020. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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