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Vereinbarung: Großforschung und universitäre Forschung wachsen am KIT enger zusammen

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Autor: Jonas Völker

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, und Baden-Württembergs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Theresia Bauer, haben sich auf weitere Schritte zur Vollendung der bundesweit einzigartigen Fusion am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) geeinigt. Eine renommierte Universität und ein Großforschungszentrum festigen und vertiefen so ihre bereits im Jahr 2009 erfolgte Fusion.

Weniger Hürden, mehr Flexibilität

Um das volle Potenzial in Forschung, Lehre und Innovation auszuschöpfen, werden administrative Hürden abgebaut und mehr Flexibilität in der Mittelverwendung ermöglicht. Es galt, – insbesondere im Bereich Personal und Haushalt – ganz neue Rechtskonstruktionen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen einer Universität als auch einer Großforschungseinrichtung Rechnung tragen. Zum rechtlichen und finanziellen Rahmen der Fusion haben Land und Bund eine Verwaltungsvereinbarung abgestimmt, die jetzt unterzeichnet wurde. Die Umsetzung erfolgt im Wege einer KIT-Gesetz-Novelle und der Änderung weiterer Rechtsvorschriften mit dem sogenannten “2. KIT-Weiterentwicklungsgesetz”, das am Mittwoch im Landtag verabschiedet wurde.

Hierzu erklärt Bundesforschungsministerin Anja Karliczek:

“Jetzt wächst zusammen, was zusammen gehört. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg den nächsten großen Entwicklungsschritt beim KIT gehen. Durch die Vollendung der Fusion von Universität und Großforschungseinrichtung am Standort KIT stärken wir den Wissenschaftsstandort Deutschland insgesamt und erhöhen seine internationale Anziehungskraft. Als Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft kann das KIT künftig Forschung, Lehre und Innovation noch stärker aus einem Guss bieten. Großforschung und universitäre Forschung am KIT wachsen eng zusammen. Ich bin überzeugt, dass wir vom KIT in Zukunft große Innovationen und starke Impulse für den Wissens- und Technologietransfer erwarten können. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, die dafür notwendigen, bundesweit einmaligen Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Innovation zu schaffen. Das KIT geht von unnötigen administrativen Grenzziehungen befreit in eine gesicherte Zukunft. Aufgrund der vereinbarten Paktsteigerungen unterstützt der Bund das KIT als Helmholtz-Einrichtung in diesem Jahr mit 322 Millionen Euro.”

Einheitlicher Rechtsrahmen für alle Mitarbeiter:innen

Baden-Württembergs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Theresia Bauer, sagte: “Bereits heute ist das KIT eine besondere Einrichtung. Künftig arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im KIT bei der Erfüllung der universitären und der Großforschungsaufgaben nicht mehr in getrennten Bereichen und haben einen einheitlichen Rechtsrahmen. Dies unterstreicht die Einzigartigkeit des KIT und schafft noch bessere Grundlagen für Forschung, Lehre und Innovation. Die Rahmenbedingungen und die Umgebung, die es in dieser Form so nur am KIT gibt, werden eine Magnetwirkung entfalten und national wie international exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wie auch Studierende nach Karlsruhe ziehen. Das KIT wird auch künftig Aufgaben einer Universität und eines Großforschungszentrums haben. Die Kombination von freier Grundlagenforschung und strategischer Helmholtz-Forschung in einer Einrichtung gehört zur DNA des KIT. Gerade der Aufbau dieser unmittelbaren Kombination ist der Stoff, aus dem die besondere Attraktivität des KIT besteht: Sie schafft eine Anziehungskraft und Magnetwirkung, mit der Spitzenköpfe gewonnen werden können. Ziel ist es, durch stärkere Einheit Synergien zu erzeugen, die dann zu einer noch höheren wissenschaftlichen Qualität führen. Studierende haben die Möglichkeit, unmittelbar auch im Gebiet der Großforschung und an Großgeräten ausgebildet zu werden – und Impulse für die Großforschung zu setzen.”

Einzigartiges System in Deutschland

Prof. Holger Hanselka, Präsident des KIT, ergänzt: “Heute ist ein großartiger Tag für uns. Denn künftig werden sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des KIT an Universitäts- und Großforschungsaufgaben gleichermaßen beteiligen können und wir werden einen Personalkörper haben – das ist einzigartig in Deutschland. Diese wichtigen Weichenstellungen bedeuten für das KIT mehr Flexibilität und Agilität. Ich bin überzeugt: Dies wird das KIT als Exzellenzuniversität im Wettbewerb der Forschungseinrichtungen weiter stärken und auch international den Wissenschaftsstandort Deutschland Vorteile bringen. Für den Mut und die Unterstützung, gemeinsam mit uns diesen Schritt zu gehen, danke ich der Politik in Bund und Land außerordentlich.”

Der Hintergrund

Mit der Reform und der weiteren Verschränkung der Aufgaben des KIT sollen die Rahmenbedingungen des KIT für die Wahrnehmung seiner Aufgaben gestärkt werden. Das KIT soll in einer Institution mit gemeinsamen Strukturen, einem einheitlichen Rechtsrahmen und auch künftig unter einheitlicher Führung außeruniversitäre und universitäre Spitzenforschung mit exzellenter akademischer Ausbildung verbinden und Kristallisationspunkt für umfassende Innovationen sein. Ziel ist die weitere Verschränkung von Forschung, Lehre und Innovation – von der Grundlagenforschung bis zur anwendungsorientierten Forschung auf hohem Niveau und mit korrespondierender Lehre.

Einheitliche Personalkategorie

Sichtbaren Ausdruck findet dies in Verwaltungsvereinbarung und Gesetz unter anderem in der Aufhebung der bisher verselbständigten Bereiche “Universitätsbereich” und “Großforschungsbereich” sowie der Auflösung der entsprechenden Sondervermögen und der Schaffung einer völlig neuen, einheitlichen Personalkategorie. Die Aufgaben des wissenschaftlichen Personals werden zusammengeführt. Für das wissenschaftliche Leitungspersonal wird ein neues Statusamt eingerichtet. Dienstaufgaben können sowohl universitäre wie auch Großforschungsaufgaben sein. Damit ist es möglich, den einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Aufgaben sehr flexibel zuzuweisen.
Nachdem laut Verwaltungsvereinbarung die Bundesmittel für die Großforschungsaufgabe dem KIT künftig über das Land zur Verfügung gestellt werden, enthält der Gesetzentwurf Instrumente, die das Wissenschaftsministerium benötigt, um die Vorgaben des Bundes bezüglich der Großforschungsmittel an das KIT sicherzustellen.

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