Generic filters
FS Logoi

Neue AK-Praxis zur Raman-Spektroskopie in Ex-Zonen erschienen

Die neue AK-Praxis des NAMUR-Arbeitskreises 3.6.3 (PAT-Innovationen) bietet eine praxisnahe Orientierungshilfe für die Implementierung von Raman-spektroskopischen Lösungen in explosionsgefährdeten Bereichen. Angesichts der zunehmenden Verbreitung dieser Technologie und ihrer spezifischen sicherheitstechnischen Herausforderungen wird eine Standardisierung und Vereinfachung angestrebt. Die Publikation zeigt auf, wie Unternehmen die regulatorischen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf ATEX und Laserschutz, erfüllen können und welche Möglichkeiten bestehen, wenn Herstellerkonformitäten nicht ausreichen.

von | 27.02.25

Die neue AK-Praxis steht nur in Deutsch zur Verfügung.
Foto: Andrei Merkulov - stock-adobe.com

Die neue AK-Praxis des NAMUR-Arbeitskreises 3.6.3 (PAT-Innovationen) bietet eine praxisnahe Orientierungshilfe für die Implementierung von Raman-spektroskopischen Lösungen in explosionsgefährdeten Bereichen. Angesichts der zunehmenden Verbreitung dieser Technologie und ihrer spezifischen sicherheitstechnischen Herausforderungen wird eine Standardisierung und Vereinfachung angestrebt. Die kostenfreie Publikation zeigt auf, wie Unternehmen die regulatorischen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf ATEX und Laserschutz, erfüllen können und welche Möglichkeiten bestehen, wenn Herstellerkonformitäten nicht ausreichen.

AK-Praxis entstand aufgrund häufigerer Raman-Messungen

Die neue AK-Praxis beschreibt die Vorgehensweise von Mitgliedern des NAMUR AK 3.6.3 Prozessanalysentechnik (PAT-Innovationen) bei der Implementierung von Raman-spektroskopischen Lösungen in Ex-Zonen. Dieses Thema wird aufgenommen, da die Anzahl an Raman-Messungen in den letzten Jahren stark gestiegen ist und der Aufwand bei der Implementierung in  explosionsgefährdeten Bereichen, im Vergleich zur schon länger etablierten NIR-Spektroskopie, unter Umständen komplexer ist.

Ein erhöhter Aufwand in der sicherheitstechnischen Betrachtung tritt immer dann auf, wenn von den Konformitätserklärungen der Hersteller abgewichen werden muss. Bei der Raman-Spektroskopie kann dies nötig sein, wenn das volle Potential der Technologie durch das Nutzen hoher Laserleistungen ausgeschöpft werden soll. Diese Vorgehensweise bedarf eines intensiven Abstimmungsprozesses mit den firmeninternen Kolleginnen und Kollegen der Prozess- und Anlagensicherheit. Jeder Fall muss individuell betrachtet und mit den lokalen Vorgaben und Anforderungen abgeglichen werden.

Konformitätserklärungen als zentrales Problem

Die von den Herstellern von Spektrometern und Zubehör in der Regel nicht sehr umfänglich formulierten Konformitätserklärungen machen eine solche Betrachtung sehr aufwendig. Außerdem erhöht die Integration von Zubehör Dritter in der Regel den Aufwand. Die bestimmungsgemäße Kombination von mehreren mit Konformitätserklärungen ausgewiesenen Bauteilen benötigt eine abschließende Überprüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person des Betreibers oder einer unabhängigen Prüforganisation.

Weiter ist ein zunehmendes Angebot an Prozess-Raman-Systemen z.B. durch  Entwicklungen in der MEMS-Technologie zu beobachten, das den Einsatz von Raman-Geräten konkurrenzfähiger z.B. gegenüber NIR-Spektroskopie werden lässt. Gleichzeitig steigt aber auch die Prozesstauglichkeit von einigen Geräten bei Robustheit und der Möglichkeit zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen. Somit ist zu erwarten, dass der Einsatz der Raman-Spektroskopie in der chemisch-pharmazeutischen Prozessindustrie weiter zunehmen wird.

Vereinfachung und Standardisierung der Raman-Implementierung

Durch die AK-Praxis soll für die Anwender eine Vereinfachung und Standardisierung der Implementierung von Raman–spektroskopischen Lösungen in explosionsgefährdeten Bereichen erreicht werden. Für Hersteller von Raman-Spektrometern ergibt sich der Nutzen, dass die Bedürfnisse der Anwender transparent dargelegt werden. Aus den als Beispiele aufgeführten  Implementierungen von Raman-Applikationen der Mitgliedsunternehmen werden allgemeine und sicherheitstechnische Anforderungen abgeleitet und deren Umsetzung beschrieben. Dabei wird unterschieden zwischen Notwendigkeiten (z.B. ATEX und Laserschutz) und Wünschen der Anwender.

Die Vorgaben in den Konformitätserklärungen der Hersteller können in einigen Fällen die Möglichkeiten des Messsystem so weit limitieren, dass die ursprüngliche analytische Fragestellung nicht mehr gelöst werden kann. Für diesen Fall verweisen wir auf die in der Gefahrstoffverordnung beschriebene Möglichkeit alternative Installationskonzepte zu beurteilen. Die Beschreibung enthält sowohl die technischen und gesetzlichen Anforderungen als auch die Verweise auf Normen und Gesetze zu den Themen Arbeitsschutz und ATEX-Richtlinie für die EU und den deutschen Raum. Diese Anforderungen beziehen sich ausdrücklich auf den Einsatz von Raman-Spektrometern in explosionsgefährdeten Bereichen als PLT-Betriebseinrichtung. Anforderungen in Bezug auf funktionale Sicherheit durch Raman-Spektroskopie werden hier nicht behandelt.

Die AK-Praxis steht zum kostenfreien Download bereit:

Zum Download

Weitere Informationen gibt es unter www.namur.net.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Jetzt Newsletter abonnieren

Brennstoff für Ihr Wissen, jede Woche in Ihrem Postfach.

Hier anmelden

IT4OT Services: Neues NAMUR-Praxispapier erschienen
IT4OT Services: Neues NAMUR-Praxispapier erschienen

Der Arbeitskreis 4.22 „IT/OT Convergence“ der NAMUR hat ein neues AK-Praxispapier mit dem Titel „IT4OT Services“ veröffentlicht. Das Papier hat das Ziel, unabhängig der im Unternehmen vorhandenen IT/OT Organisation, die Verantwortlichen darin zu unterstützen benötigte OT-Anforderungen zu definieren, für die IT4OT Services benötigt werden. Das deutschsprachige Dokument steht zum kostenfreien Downlaod zur Verfügung.

mehr lesen
Wasserstoffhochlauf: VDI veröffentlicht praxisnahe Handlungsempfehlungen
Wasserstoffhochlauf: VDI veröffentlicht praxisnahe Handlungsempfehlungen

Der Wasserstoffhochlauf braucht andere Maßstäbe als ein ausgereifter Markt, erklärt der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) in einer Pressemeldung. Technologien im Aufbau müssten sich zunächst technologisch, infrastrukturell und industriell etablieren, bevor sie sich vollständig dem Wettbewerbsdruck stellen können. Eine Bewertung allein nach heutigen Kosten- und Marktparametern sei daher nicht angemessen. In diesem Kontext greife die Kritik des Bundesrechnungshofs hinsichtlich der heutigen hohen Kosten zu kurz, notwendig sei ein breiterer Blick auf die Ursachen.

mehr lesen
Was ist Industrial AI? ZVEI veröffentlicht neues Whitepaper
Was ist Industrial AI? ZVEI veröffentlicht neues Whitepaper

Künstliche Intelligenz ist allgegenwärtig, auch der Einsatz in der Elektro-und Digitalindustrie weckt große Erwartungen. Aber was steckt eigentlich hinter der industriellen KI oder Industrial AI? Was unterscheidet Industrial AI von generativer KI und welche Vorrausetzungen braucht der Einsatz von industrieller KI in der EDI? Das zeigt das neue Whitepaper des ZVEI, das zum kostenfreien Download zur Verfügung steht.

mehr lesen
Tarifverhandlungen: Mindestjahresbezüge in der Chemie bleiben 2026 unverändert
Tarifverhandlungen: Mindestjahresbezüge in der Chemie bleiben 2026 unverändert

Aufgrund der existenziellen Krise in der Chemieindustrie gelten die 2024 ausgehandelten Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete naturwissenschaftliche und technische Angestellte in der Branche auch im Jahr 2025 unverändert weiter. Darauf haben sich der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) nach mehreren intensiven Gesprächsrunden verständigt.

mehr lesen

atp weekly

Der Newsletter der Branche

Ihr kostenfreier E-Mail-Newsletter für alle Belange der Automatiserung.

Sie möchten das atp magazin testen

Bestellen Sie Ihr kostenloses Probeheft

Überzeugen Sie sich selbst: Gerne senden wir Ihnen das atp magazin kostenlos und unverbindlich zur Probe!

Finance Illustration 03
Datenschutz
atpinfo.de, Inhaber: Vulkan-Verlag GmbH (Firmensitz: Deutschland), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Datenschutz
atpinfo.de, Inhaber: Vulkan-Verlag GmbH (Firmensitz: Deutschland), würde gerne mit externen Diensten personenbezogene Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: