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NAMUR: Neue AK-Praxis zum Einsatz von Smartphones und Tablets in Ex-Bereichen

Die NAMUR hat eine neue AK-Praxis zum Explosionsschutz veröffentlicht. Das Papier beschreibt ein Konzept für den Einsatz von Smartphones und Tablets der Kategorie 3 in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1/21 bei Instandhaltungstätigkeiten. Ziel ist es, die fortschreitende Digitalisierung von Wartungs- und Instandhaltungsprozessen zu unterstützen und gleichzeitig die Anforderungen an den Explosionsschutz zu berücksichtigen. Die AK-Praxis steht kostenfrei auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.

von | 09.07.26

Nach Angaben der Autoren kann die AK-Praxis als Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung dienen.
Foto: Andrei Merkulov - stock-adobe.com

Die NAMUR hat eine neue AK-Praxis zum Explosionsschutz veröffentlicht. Das Papier beschreibt ein Konzept für den Einsatz von Smartphones und Tablets der Kategorie 3 in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1/21 bei Instandhaltungstätigkeiten. Ziel ist es, die fortschreitende Digitalisierung von Wartungs- und Instandhaltungsprozessen zu unterstützen und gleichzeitig die Anforderungen an den Explosionsschutz zu berücksichtigen. Die AK-Praxis steht kostenfrei auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.

AK-Praxis beleuchtet erforderliche Funktionalitäten

Hintergrund des Papiers ist, dass viele für Zone 1/21 zugelassene Geräte der Kategorie 2 aus Sicht der Autoren nicht immer die erforderliche Funktionalität bieten, etwa aufgrund veralteter Betriebssysteme. Gleichzeitig steht für Geräte der Kategorie 3 ein deutlich größeres Angebot moderner Smartphones und Tablets zur Verfügung. Das Dokument betont jedoch ausdrücklich, dass Geräte der Kategorie 2 weiterhin bevorzugt eingesetzt werden sollen, sofern geeignete Modelle verfügbar sind.

Die AK-Praxis beschreibt die Voraussetzungen, unter denen Geräte der Kategorie 3 im Rahmen von Instandhaltungstätigkeiten sicher verwendet werden können. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Geräte nur temporär in Bereichen der Zone 1/21 eingesetzt werden und während ihrer Nutzung nicht mit dem Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen ist. Für Tätigkeiten, bei denen eine Freisetzung explosionsfähiger Atmosphäre erwartet werden kann, bleibt der Einsatz solcher Geräte ausgeschlossen.

Definition von technischen Mindesanforderungen für Smartphones und Tablets

Das Dokument definiert darüber hinaus technische Mindestanforderungen an die Geräte, darunter die Eignung nach Kategorie 3 gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, die Zuordnung zur Explosionsgruppe IIC beziehungsweise IIIB sowie eine Schutzart von mindestens IP54. Ergänzend werden organisatorische Maßnahmen beschrieben, etwa Schulungen der Mitarbeitenden, Betriebsanweisungen, Vorgaben zum sicheren Mitführen der Geräte, das Verbot des Ladens oder Öffnens im Ex-Bereich sowie Maßnahmen bei Beschädigungen oder Alarmierungen.

Nach Angaben der Autoren kann die AK-Praxis als Grundlage für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung dienen. Die beschriebenen Maßnahmen sollen Unternehmen dabei unterstützen, digitale Endgeräte im Rahmen der Instandhaltung unter definierten Randbedingungen sicher einzusetzen. Gleichzeitig weist die NAMUR darauf hin, dass es sich um eine AK-Praxis handelt. Sie gibt die im Arbeitskreis abgestimmten Erfahrungen wieder, besitzt jedoch nicht den Konsensgrad einer NAMUR-Empfehlung oder eines NAMUR-Arbeitsblatts.

Die AK-Praxis steht kostenfrei auf Deusch und Englisch zur Verfügung:

Zum Download English Version

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