Die EU-Staaten haben schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union beschlossen. In einer Stellungnahme betont VDI-Experte Dieter Westerkamp die Wichtigkeit der endgültigen Entscheidung und Verantwortung beim Menschen. Das sei vor allem für die ethischen Grundsätze des Ingenieurberufs unerlässlich.
Die EU hat heute endgültig das KI-Gesetz („AI-Act“) verabschiedet. Damit haben die EU-Staaten erstmals Regeln zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz festgelegt. Es ist das erste Gesetz dieser Art in der Welt und kann einen globalen Standard für die Regulierung von KI setzen. Ein zentraler Punkt des Gesetzes sieht vor, dass KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar und nicht diskriminierend sind.
Technische Systeme dürfen keine Verantwortung tragen
Ein wichtiger Aspekt dabei sei, dass die KI-Systeme von Menschen überwacht werden – nicht von technischen Systemen. Damit bleibt die endgültige Entscheidung und Verantwortung in Menschenhand. Dieser Punkt wird vom VDI eindeutig unterstützt.
In seinen „Ethischen Grundsätzen des Ingenieurberufs“ aus dem Jahr 2021 stellt der VDI fordernd fest: „Ingenieurinnen und Ingenieure sind sich darüber bewusst, dass bei der Delegation operativer und strategischer Unterstützungs- und Entscheidungsleistungen an autonome KI-basierte Systeme die Verantwortung letztlich beim Menschen verbleiben muss.“ Dabei geht es nicht nur um die Künstliche Intelligenz selbst. „Wir müssen die Gesamtsysteme betrachten, in denen KI genutzt wird,“ sagt Dieter Westerkamp, Bereichsleiter Technik und Gesellschaft im Verein Deutscher Ingenieure. „Daher haben wir in unseren Ethischen Grundsätzen formuliert, dass Ingenieurinnen und Ingenieure gewährleisten, dass Entscheidungen von KI-Systemen stets nachvollziehbar und plausibel sind. Sie haben darüber hinaus eine Mitverantwortung für die systemischen Wirkungen – nicht nur des entwickelten Teilsystems selbst, sondern auch für dessen Auswirkungen in einem Gesamtsystem bzw. Netzwerk.“
Der VDI hatte das Aufkommen der breiten KI-Nutzung und autonomer Systeme zum Anlass genommen, seine Ethische Grundsätze daraufhin zu überarbeiten und zu ergänzen. Die vollständigen VDI-Grundsätze stehen zum kostenfreien Download bereit:
Zu den VDI-GrundsätzenVDI sieht Chancen der KI
Unabhängig davon sieht der VDI die großen Chancen, die Technologien auf der Basis von Künstlicher Intelligenz bieten. Der VDI müsse hier unbedingt am Ball bleiben, um zukünftig auch weiterhin auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen mit integrierter KI anbieten zu können.
“Gut ist, dass wir in Deutschland im Hinblick auf die Anzahl von Patenten aktuell weltweit auf dem zweiten Platz liegen. Nun gilt es, auf dieser Basis geeignete Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, die das KI-Gesetz erfüllen”, so Westerkamp.
Eine weitere technische Standardisierung für KI ist notwendig. Sie werde folgen und für Transparenz in der Nutzung von KI sorgen.
Was ist der EU AI Act?
Das KI-Gesetz ist ein Vorschlag für eine europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (KI) – die erste umfassende Verordnung über KI durch eine wichtige Regulierungsbehörde weltweit. Das Gesetz ordnet die Anwendungen von KI drei Risikokategorien zu. Erstens werden Anwendungen und Systeme verboten, die ein inakzeptables Risiko darstellen, wie z. B. ein staatlich betriebenes Social Scoring, wie es in China eingesetzt wird. Zweitens unterliegen Anwendungen mit hohem Risiko, wie z. B. ein Tool zum Scannen von Lebensläufen, das eine Rangfolge von Bewerbern erstellt, besonderen rechtlichen Anforderungen. Anwendungen, die nicht ausdrücklich verboten oder als risikoreich eingestuft sind, bleiben weitgehend unreguliert.
Weitere Informationen zum AI Act gibt es unter www.artificialintelligenceact.eu.