Mit ChatGPT ist das Erstellen von Texten und sogar das Programmieren inzwischen problemlos möglich. Doch welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten und wohin entwickelt sich der Einsatz des Sparchmodells? VDI-Experten geben in der neuesten Folge von “Technik aufs Ohr” Einblicke.
„Ich beschreibe es als Dialogflusssystem. Das heißt, wir können in Dialog treten und das in der neuesten Version mit 30.000 Wörtern“, sagt Prof. Alexander Löser vom KI-Netzwerk „Plattform Lernende Systeme“.
“Aber braucht es den Dialog mit einer Maschine wirklich?”, fragt der VDI in einer Pressemeldung.
Software-Engineering als wichtiger Anwendungsbereich
Alexander Löser von der Berliner Hochschule für Technik sieht den Einsatz am ehesten im Software-Engineering. Routineaufgaben in der Entwicklung oder beim Skripteschreiben können nach ihm von ChatGPT übernommen werden.
Prof. Anne Lauber-Rönsberg stellt sich im VDI-Podcast “Technik aufs Ohr” der komplexen Frage wie ChatGPT juristisch zu bewerten sei. Es gibt noch einen Strauß an juristischen Fragen, der zu klären sei. Das umfassende KI-Gesetz der Bundesregierung könne hier Sicherheit bringen. Am Ende ginge es auch um Content-Moderation und politische Statements. Expertin Lauber-Rönsberg sieht hier eine Meinungsvielfalt „innerhalb des legalen Spektrums“.
Digitalausschuss des Bundestags befasst sich mit ChatGPT
Der Digitalausschuss des Bundestages befasst sich laut VDI-Informationen mit der möglichen Regulierung von generativer Künstlicher Intelligenz und auch damit, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für KI-Textgeneratoren wie ChatGPT aussehen könnten.
Die ganze Folge mit dem Titel “ChatGPT: Mächtiges Werkzeug oder gewaltiges Risiko” kann kostenfrei gestreamt werden.