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Tüv Süd nutzt Liberalisierung in Italien für Ausweitung der Aktivitäten

Kategorie:
Autor: Jonas Völker

München | Tüv Süd weitet in Italien die Aktivitäten bei der Prüfung von Dampfkesseln und Druckbehältern aus. Nach der Aufhebung des staatlichen Prüfmonopols hat der internationale Dienstleister bereits in 13 Regionen die Akkreditierung als Zugelassene Überwachungsstelle erhalten.
Die Vorstände der Tüv Süd AG (v.l.): Dirk Eilers, Dr. Axel Stepken, Horst Schneider, Karsten Xander, Dr. Peter Klein. Bild: Tüv Süd.
Damit kann Tüv Süd in Zukunft auch landesweit tätige Unternehmen mit Leistungen aus einer Hand versorgen. Mit der Liberalisierung setzt Italien die Vorgaben der Europäischen Union um. In einer entsprechenden Richtlinie hat die EU bereits vor zehn Jahren gefordert, dass die Mitgliedsstaaten bei der Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen den freien Wettbewerb ermöglichen müssen. In Deutschland hat diese Liberalisierung bereits stattgefunden, die letzen Übergangsfristen sind am 1. Januar 2008 abgelaufen. In Italien konnten sich Unternehmen seit Ende Mai 2012 als Zugelassene Überwachungsstellen für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen akkreditieren lassen. Die Zulassung erfolgt durch die Behörden der 20 italienischen Regionen. Grundsätzlich werden nur Unternehmen zugelassen, die eine Niederlassung in der entsprechenden Region haben und dort mindestens zwei Prüfer beschäftigen.

München | Tüv Süd weitet in Italien die Aktivitäten bei der Prüfung von Dampfkesseln und Druckbehältern aus. Nach der Aufhebung des staatlichen Prüfmonopols hat der internationale Dienstleister bereits in 13 Regionen die Akkreditierung als Zugelassene Überwachungsstelle erhalten.

Die Vorstände der Tüv Süd AG (v.l.): Dirk Eilers, Dr. Axel Stepken, Horst Schneider, Karsten Xander, Dr. Peter Klein. Bild: Tüv Süd.

Damit kann Tüv Süd in Zukunft auch landesweit tätige Unternehmen mit Leistungen aus einer Hand versorgen. Mit der Liberalisierung setzt Italien die Vorgaben der Europäischen Union um.
In einer entsprechenden Richtlinie hat die EU bereits vor zehn Jahren gefordert, dass die Mitgliedsstaaten bei der Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen den freien Wettbewerb ermöglichen müssen.
In Deutschland hat diese Liberalisierung bereits stattgefunden, die letzen Übergangsfristen sind am 1. Januar 2008 abgelaufen. In Italien konnten sich Unternehmen seit Ende Mai 2012 als Zugelassene Überwachungsstellen für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen akkreditieren lassen.
Die Zulassung erfolgt durch die Behörden der 20 italienischen Regionen. Grundsätzlich werden nur Unternehmen zugelassen, die eine Niederlassung in der entsprechenden Region haben und dort mindestens zwei Prüfer beschäftigen.

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