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TÜV SÜD Chemie Service auf der ACHEMA 2015: Für eine sichere und verfügbare Prozessindustrie

Kategorie:
Autor: Jonas Völker

München, Leverkusen, Frankfurt am Main | Auf der ACHEMA 2015 in Frankfurt am Main präsentiert TÜV SÜD Chemie Service vom 15. bis 19. Juni 2015 ein umfassendes Produktportfolio für sichere, zuverlässige und wirtschaftliche Prozessanlagen in Halle 9.1 am Stand C39.
TÜV SÜD Chemie Service auf der ACHEMA 2015. Bild: TÜV SÜD TÜV SÜD Chemie Service auf der ACHEMA 2015. Bild: TÜV SÜD
Die Experten des internationalen Dienstleisters sind zudem mit acht Fachvorträgen im Programm der Leitmesse der Prozessindustrie vertreten. Die Themen reichen über Fehleranalysen und Prozesssicherheit bis zur Werkstofftechnik. In ihren Risikoanalysen untersuchen die Experten von TÜV SÜD Chemie Service vorausschauend und methodisch alle potenziellen internen und externen Gefahren. Betrachtet werden dabei neben den Chemieprozessen auch mechanische und technische Störungen oder Fehler in der Analyse-Systematik selbst. „Einige sicherheitstechnische Vorgaben und Änderungen werden oft erst nach einem Ereignis erarbeitet, um das Risiko ähnlicher Folgeereignisse zu reduzieren“, sagt Rainer Semmler, Sachverständiger bei TÜV SÜD Chemie Service. „Es ist unerlässlich, diesen Ansatz umzukehren und mögliche Risiken zu antizipieren, um sie von vornherein zu vermeiden.“ Das sind beispielsweise Fehlfunktionen, die zu Kühlpannen oder einem Rührwerksausfall führen können. Die gesetzlichen Regelungen aus der novellierten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bringen teils neue Prüffristen und -zuständigkeiten. Sie gelten ab 1. Juni 2015 und betreffen Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen wie Druckanlagen, Anlagen mit Explosionsgefährdung oder Lastenaufzüge. Hans-Jürgen Petersen, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Zugelassenen Überwachungsstelle von TÜV SÜD Chemie Service: „Der Aufwand zur Umsetzung aller Anforderungen sollte nicht unterschätzt werden. Aufgrund der neuen Struktur der Verordnung muss neben einigen betrieblichen Prozessen auch die Dokumentation angepasst werden. Dass die Novelle ohne Übergangsfristen in Kraft tritt, unterstreicht den Handlungsbedarf.“ Werden die Anforderungen nicht erfüllt, drohen mitunter Haftungsrisiken. Die Verordnung benennt außerdem erstmals konkrete Ordnungswidrigkeiten, die unter Umständen als Straftat gewertet werden können.

München, Leverkusen, Frankfurt am Main | Auf der ACHEMA 2015 in Frankfurt am Main präsentiert TÜV SÜD Chemie Service vom 15. bis 19. Juni 2015 ein umfassendes Produktportfolio für sichere, zuverlässige und wirtschaftliche Prozessanlagen in Halle 9.1 am Stand C39.

TÜV SÜD Chemie Service auf der ACHEMA 2015. Bild: TÜV SÜD TÜV SÜD Chemie Service auf der ACHEMA 2015. Bild: TÜV SÜD

Die Experten des internationalen Dienstleisters sind zudem mit acht Fachvorträgen im Programm der Leitmesse der Prozessindustrie vertreten. Die Themen reichen über Fehleranalysen und Prozesssicherheit bis zur Werkstofftechnik. In ihren Risikoanalysen untersuchen die Experten von TÜV SÜD Chemie Service vorausschauend und methodisch alle potenziellen internen und externen Gefahren. Betrachtet werden dabei neben den Chemieprozessen auch mechanische und technische Störungen oder Fehler in der Analyse-Systematik selbst. „Einige sicherheitstechnische Vorgaben und Änderungen werden oft erst nach einem Ereignis erarbeitet, um das Risiko ähnlicher Folgeereignisse zu reduzieren“, sagt Rainer Semmler, Sachverständiger bei TÜV SÜD Chemie Service. „Es ist unerlässlich, diesen Ansatz umzukehren und mögliche Risiken zu antizipieren, um sie von vornherein zu vermeiden.“ Das sind beispielsweise Fehlfunktionen, die zu Kühlpannen oder einem Rührwerksausfall führen können.
Die gesetzlichen Regelungen aus der novellierten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bringen teils neue Prüffristen und -zuständigkeiten. Sie gelten ab 1. Juni 2015 und betreffen Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen wie Druckanlagen, Anlagen mit Explosionsgefährdung oder Lastenaufzüge. Hans-Jürgen Petersen, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter der Zugelassenen Überwachungsstelle von TÜV SÜD Chemie Service: „Der Aufwand zur Umsetzung aller Anforderungen sollte nicht unterschätzt werden. Aufgrund der neuen Struktur der Verordnung muss neben einigen betrieblichen Prozessen auch die Dokumentation angepasst werden. Dass die Novelle ohne Übergangsfristen in Kraft tritt, unterstreicht den Handlungsbedarf.“ Werden die Anforderungen nicht erfüllt, drohen mitunter Haftungsrisiken. Die Verordnung benennt außerdem erstmals konkrete Ordnungswidrigkeiten, die unter Umständen als Straftat gewertet werden können.

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