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Tagung „Rechtliche Herausforderungen in der Autonomik für Industrie 4.0“

Berlin | Das Konzept der umfassenden Vernetzung innerhalb von Industrie 4.0 wirft völlig neue Fragen nach dem rechtlichen Rahmen von intelligenten Maschinen und Systemen auf. Datenschutz und IT-Sicherheit spielen eine ebenso große Rolle wie Haftungsfragen bei Unfallszenarien. Wer haftet, wenn Industrieunternehmen Opfer von IT-Angriffen werden? Bild: BMWi Ein Roboter arbeitet mit einem Menschen zusammen und […]

von | 04.11.20

Berlin | Das Konzept der umfassenden Vernetzung innerhalb von Industrie 4.0 wirft völlig neue Fragen nach dem rechtlichen Rahmen von intelligenten Maschinen und Systemen auf. Datenschutz und IT-Sicherheit spielen eine ebenso große Rolle wie Haftungsfragen bei Unfallszenarien.
Wer haftet, wenn Industrieunternehmen Opfer von IT-Angriffen werden? Bild: BMWi Wer haftet, wenn Industrieunternehmen Opfer von IT-Angriffen werden? Bild: BMWi
Ein Roboter arbeitet mit einem Menschen zusammen und verletzt diesen. Wer haftet? Ein Roboter arbeitet mit einem Menschen zusammen und erzeugt ein Produkt, das sich als schadhaft herausstellt. Wie sieht hier die zivilrechtliche Haftung aus? Welche Rechtsfragen relevant werden können, wurde am Freitag in Berlin auf der Tagung „Rechtliche Herausforderungen in der Autonomik für Industrie 4.0“ beim VDI/VDE-IT von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erörtert. „Im Kontext von Industrie 4.0 stellt sich auch häufig die Frage nach der IT-Sicherheit: Wird beispielweise ein Unternehmen Opfer eines Spionage- oder Sabotageangriffs, ist nicht eindeutig, wer für den Schaden haftbar gemacht werden kann“, erklärt Prof. Eric Hilgendorf, Rechtsexperte innerhalb der Begleitforschung zum BMWi-Technologieprogramm „AUTONOMIK für Industrie 4.0“ und Leiter der Forschungsstelle „RobotRecht“ am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg. In das Produktionsnetzwerk ist unter Umständen eine große Zahl von Partnern – Zulieferer, Kunden, Logistikunternehmen und andere Dienstleister – eng eingebunden: Die bekannten Verfahren für den Aufbau und Betrieb von Sicherheitsmanagementsystemen, die sich bislang vor allem auf die Umsetzung in einer Organisation ausgerichtet haben, müssen entsprechend erweitert werden: Auch der Wartungstechniker einer externen Firma, der sich über einen Fernzugriff oder vor Ort per Laptop in eine Maschine einwählt, kann bei Missbrauch unter Umständen haftbar gemacht werden. Anhand von typischen Fallkonstellationen wurden die unterschiedlichen Rechtsfragen innerhalb der Tagung diskutiert. Einen Schwerpunkt bildeten Rechtsfragen zum Arbeitnehmerdatenschutz: Intelligente Maschinen erfassen ständig Daten. „Hier muss genau abgewogen werden, welche Daten erhoben werden und was damit möglicherweise passieren kann, um entsprechende, rechtskonforme Lösungen zu finden“, erklärt Hilgendorf. Die Bundesregierung hat mit dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 einen neuen technologiepolitischen Schwerpunkt initiiert. Mit dem Technologieprogramm „Autonomik für Industrie 4.0“ leistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung dieses Vorhabens. 14 Projekte mit rund 100 Partnern aus Industrie und Wissenschaft haben sich für eine Förderung durch das BMWi qualifiziert. Das BMWi unterstützt die Projekte mit einem Fördervolumen von rund 40 Mio. Euro. Mit begleitenden Forschungsmaßnahmen werden zudem wichtige Querschnittsfragen zu IT-Sicherheit, Recht, Normen & Standards sowie Zukunft der Arbeit in Industrie 4.0 behandelt. http://autonomik40.de

Berlin | Das Konzept der umfassenden Vernetzung innerhalb von Industrie 4.0 wirft völlig neue Fragen nach dem rechtlichen Rahmen von intelligenten Maschinen und Systemen auf. Datenschutz und IT-Sicherheit spielen eine ebenso große Rolle wie Haftungsfragen bei Unfallszenarien.

Wer haftet, wenn Industrieunternehmen Opfer von IT-Angriffen werden? Bild: BMWi Wer haftet, wenn Industrieunternehmen Opfer von IT-Angriffen werden? Bild: BMWi

Ein Roboter arbeitet mit einem Menschen zusammen und verletzt diesen. Wer haftet? Ein Roboter arbeitet mit einem Menschen zusammen und erzeugt ein Produkt, das sich als schadhaft herausstellt. Wie sieht hier die zivilrechtliche Haftung aus? Welche Rechtsfragen relevant werden können, wurde am Freitag in Berlin auf der Tagung „Rechtliche Herausforderungen in der Autonomik für Industrie 4.0“ beim VDI/VDE-IT von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erörtert.
„Im Kontext von Industrie 4.0 stellt sich auch häufig die Frage nach der IT-Sicherheit: Wird beispielweise ein Unternehmen Opfer eines Spionage- oder Sabotageangriffs, ist nicht eindeutig, wer für den Schaden haftbar gemacht werden kann“, erklärt Prof. Eric Hilgendorf, Rechtsexperte innerhalb der Begleitforschung zum BMWi-Technologieprogramm „AUTONOMIK für Industrie 4.0“ und Leiter der Forschungsstelle „RobotRecht“ am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg.
In das Produktionsnetzwerk ist unter Umständen eine große Zahl von Partnern – Zulieferer, Kunden, Logistikunternehmen und andere Dienstleister – eng eingebunden: Die bekannten Verfahren für den Aufbau und Betrieb von Sicherheitsmanagementsystemen, die sich bislang vor allem auf die Umsetzung in einer Organisation ausgerichtet haben, müssen entsprechend erweitert werden: Auch der Wartungstechniker einer externen Firma, der sich über einen Fernzugriff oder vor Ort per Laptop in eine Maschine einwählt, kann bei Missbrauch unter Umständen haftbar gemacht werden.
Anhand von typischen Fallkonstellationen wurden die unterschiedlichen Rechtsfragen innerhalb der Tagung diskutiert. Einen Schwerpunkt bildeten Rechtsfragen zum Arbeitnehmerdatenschutz: Intelligente Maschinen erfassen ständig Daten. „Hier muss genau abgewogen werden, welche Daten erhoben werden und was damit möglicherweise passieren kann, um entsprechende, rechtskonforme Lösungen zu finden“, erklärt Hilgendorf.
Die Bundesregierung hat mit dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 einen neuen technologiepolitischen Schwerpunkt initiiert. Mit dem Technologieprogramm „Autonomik für Industrie 4.0“ leistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung dieses Vorhabens.
14 Projekte mit rund 100 Partnern aus Industrie und Wissenschaft haben sich für eine Förderung durch das BMWi qualifiziert. Das BMWi unterstützt die Projekte mit einem Fördervolumen von rund 40 Mio. Euro. Mit begleitenden Forschungsmaßnahmen werden zudem wichtige Querschnittsfragen zu IT-Sicherheit, Recht, Normen & Standards sowie Zukunft der Arbeit in Industrie 4.0 behandelt.
http://autonomik40.de

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