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EU-Richter verbieten Gen-Kartoffel von BASF

Luxemburg | Der Europäische Gerichtshof hat die Zulassung der Gen-Kartoffel Amflora durch die Europäische Kommission für nichtig erklärt. Bisher war die Pflanze eine von zweien, die in der EU vertrieben werden durfte. Wie Spiegel Online berichtet, hatte Ungarn gegen die Zulassung der von dem Chemiekonzern BASF entwickelten Pflanze Klage eingereicht. Die Kommission hatte ihre Entscheidung […]

von | 04.11.20

Luxemburg | Der Europäische Gerichtshof hat die Zulassung der Gen-Kartoffel Amflora durch die Europäische Kommission für nichtig erklärt. Bisher war die Pflanze eine von zweien, die in der EU vertrieben werden durfte. Wie Spiegel Online berichtet, hatte Ungarn gegen die Zulassung der von dem Chemiekonzern BASF entwickelten Pflanze Klage eingereicht. Die Kommission hatte ihre Entscheidung auf Basis eines Gutachtens der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) getroffen.  Die Verfahrenspflichten erheblich verletzt habe das Organ, indem es dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten keine Gelegenheit gegeben habe, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen. Amflora war 2010 nach einem 13-jährigen Verfahren für den Anbau und zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen worden. Neben dem Genmais MON810 des US-Konzerns Monsanto ist das Produkt die einzige Genpflanze, deren Anbau in der EU bislang erlaubt war. Der Richterspruch bedeute jedoch nicht zwangsweise das endgültige Aus für die Gen-Kartoffel, schreibt Frankfurter Rundschau Online. Innerhalb von zwei Monaten können gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden.

Luxemburg | Der Europäische Gerichtshof hat die Zulassung der Gen-Kartoffel Amflora durch die Europäische Kommission für nichtig erklärt. Bisher war die Pflanze eine von zweien, die in der EU vertrieben werden durfte. Wie Spiegel Online berichtet, hatte Ungarn gegen die Zulassung der von dem Chemiekonzern BASF entwickelten Pflanze Klage eingereicht.
Die Kommission hatte ihre Entscheidung auf Basis eines Gutachtens der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) getroffen.  Die Verfahrenspflichten erheblich verletzt habe das Organ, indem es dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten keine Gelegenheit gegeben habe, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen.
Amflora war 2010 nach einem 13-jährigen Verfahren für den Anbau und zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen worden. Neben dem Genmais MON810 des US-Konzerns Monsanto ist das Produkt die einzige Genpflanze, deren Anbau in der EU bislang erlaubt war.
Der Richterspruch bedeute jedoch nicht zwangsweise das endgültige Aus für die Gen-Kartoffel, schreibt Frankfurter Rundschau Online. Innerhalb von zwei Monaten können gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden.

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