Luxemburg | Der Europäische Gerichtshof hat die Zulassung der Gen-Kartoffel Amflora durch die Europäische Kommission für nichtig erklärt. Bisher war die Pflanze eine von zweien, die in der EU vertrieben werden durfte. Wie Spiegel Online berichtet, hatte Ungarn gegen die Zulassung der von dem Chemiekonzern BASF entwickelten Pflanze Klage eingereicht.
Die Kommission hatte ihre Entscheidung auf Basis eines Gutachtens der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) getroffen. Die Verfahrenspflichten erheblich verletzt habe das Organ, indem es dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten keine Gelegenheit gegeben habe, zu dem Gutachten Stellung zu nehmen.
Amflora war 2010 nach einem 13-jährigen Verfahren für den Anbau und zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen worden. Neben dem Genmais MON810 des US-Konzerns Monsanto ist das Produkt die einzige Genpflanze, deren Anbau in der EU bislang erlaubt war.
Der Richterspruch bedeute jedoch nicht zwangsweise das endgültige Aus für die Gen-Kartoffel, schreibt Frankfurter Rundschau Online. Innerhalb von zwei Monaten können gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden.
Grünes Licht für Industriestrompreis aus Brüssel
Die EU-Kommission hat den deutschen Industriestrompreis genehmigt und damit den beihilferechtlichen Rahmen für Entlastungen stromintensiver Unternehmen geschaffen. Das Fördervolumen beträgt 3,8 Milliarden Euro, die Regelung gilt für den Zeitraum von 2026 bis 2028. Ziel ist es, besonders energieintensive Branchen im internationalen Wettbewerb zu stabilisieren und Produktionsverlagerungen zu vermeiden. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) kritisierte die Entlastung als zu gering.






